10.04.2018
Rund 90 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen EN Storage GmbH verloren. Sie haben die Möglichkeit, über Forderungen im Insolvenzverfahren und über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einen großen Teil ihres investierten Geldes zurückzuholen. „Viele Anleger schrecken aber davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen, weil ihre Rechtsschutzversicherung nicht eintreten will. In vielen Fällen dürfte diese Sorge aber unbegründet sein und die Rechtsschutzversicherung muss zahlen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.