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Aktuelles
29.07.2022

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – PKV - sind nicht immer zulässig. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Juli 2022 (Az.: 8 O 315/21). Das Gericht stellte klar, dass verschiedene Tariferhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat.
09.06.2022

Im Streit im Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich erneut ein Versicherungsnehmer durchgesetzt und erhält nach einem Urteil des Landgerichts Mosbach vom 25. Mai 2022 die zu viel gezahlten Beiträge zurück (Az.: 7 O 51/21). Konkret hat das Gericht festgestellt, dass eine Beitragserhöhung für 2021 der UKV Union Krankenversicherung unwirksam ist.
17.05.2022

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 21. April 2022 entschieden, dass Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 4 O 138/21).
07.04.2022

Das Oberlandesgericht Rostock hat das Recht der Verbraucher beim Widerruf von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen mit Urteil vom 8. März 2022 gestärkt (Az.: 4 U 51/21). Das OLG entschied, dass ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherungen auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss des Policen wirksam widerrufen habe.
09.12.2021

Eine Private Krankenversicherung (PKV) muss Beitragserhöhungen ausreichend bergründen, ansonsten können die Erhöhungen unwirksam sein und vom Versicherungsnehmer zurückfordert werden. Das hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Offen blieb dabei die Frage der Verjährungsfrist.
17.11.2021

Eine lukrative Möglichkeit aus der Lebensversicherung auszusteigen, ist der Widerruf bzw. der Widerspruch. Der Widerspruch ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde oder der Versicherer den Rückkaufswert schon ausgezahlt hat.
05.03.2021

Die AXA Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer einen Teil der bereits gezahlten Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden (Az.: 23 O 113/20).
30.12.2020

Private Krankenversicherer müssen ihre Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen können und den Versicherten mitteilen, welche Veränderung der Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung notwendig macht. Ansonsten sind die Erhöhungen unwirksam.
06.05.2020

Private Krankenversicherungen passen in regelmäßigen Abständen die Beiträge ihrer Versicherten an – in der Regel werden sie erhöht. Das ist nicht ungewöhnlich und solange keine Willkür herrscht sind Beitragserhöhungen auch nicht unrechtmäßig. Allerdings dürfen die Versicherungsunternehmen nicht Schalten und Walten wie sie wollen. Sie müssen Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen und sich an gesetzliche Vorgaben halten.
24.04.2020

Stühle oder Barhocker hochgestellt, die Tische leer, Gäste Fehlanzeige – seit der Corona-Pandemie ist das leider ein gewohntes Bild in vielen Restaurants und Gastronomiebetrieben. Auch andere Betriebe müssen trotz der ersten Lockerungen in der Corona-Krise weiterhin geschlossen bleiben. Alles nicht ganz so schlimm, wenn die Betroffenen eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, könnte man meinen. Doch viele Versicherer sehen sich nicht in der Pflicht und wollen nicht eintreten.
20.02.2020

Die Lebensversicherung galt lang als wichtiger Baustein für die finanzielle Altersvorsorge. Die Zeiten haben sich geändert. Heute sind viele Versicherte von der schmalen Rendite ihrer Lebensversicherung enttäuscht. Bevor die Police jedoch voreilig gekündigt wird, sollte geprüft werden, ob nicht der Widerspruch oder der Rücktritt möglich ist. Das ist in der Regel deutlich lukrativer als die Kündigung.
07.11.2018

In regelmäßigen Abständen werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht. Das ist nicht ungesetzlich. Dennoch sind diese Erhöhungen längst nicht immer rechtmäßig. Dann können die zu viel gezahlten Beträge von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einige Forderungen bereits Ende 2018 verjähren können.