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Widerruf einer Rentenversicherung erfolgreich - BGH IV ZR 41/22

02.11.2023

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22). Der Vertrag wird nun rückabgewickelt, die Allianz muss dem Versicherungsnehmer rund 81.500 Euro zurückzahlen.

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2009 bei der Allianz eine indexbasierte Rentenversicherung (Rürup-Rente) abgeschlossen. In dem Vertrag hieß es, dass der Widerruf innerhalb von 30 Tagen möglich ist. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht und den Rechtsfolgen des Widerrufs erhalten hat.

Der Versicherungsnehmer erklärte 2020 den Widerruf. Die Allianz wies den Widerruf erwartungsgemäß zurück. Das OLG Stuttgart entschied jedoch, dass der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam erfolgt ist. Zur Begründung führte es aus, dass die Allianz den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt habe. So fehle der Hinweis auf einen möglichen Nutzungsherausgabeanspruch.

Die Allianz Lebensversicherung legte gegen das Urteil Revision ein und scheiterte damit vor dem BGH. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart. Da der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, sei die Widerrufsfrist nie angelaufen und der Widerruf auch nach Jahren noch wirksam erfolgt, so der BGH. Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass der Versicherer auch über die Rechtsfolgen eines Widerrufs aufklären muss. Dazu gehöre auch, dass der Versicherer im Falle eines erfolgreichen Widerrufs nicht nur die gezahlten Prämien zurückzahlen, sondern auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss. Diese fehlende Belehrung über den Nutzungsherausgabeanspruch sei auch nicht unerheblich, denn sie betreffe die finanziellen Folgen eines Widerrufs und damit einen wesentlichen Punkt, so der BGH.

„Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind für viele Versicherungsnehmer finanziell unattraktiv geworden. Daher kann sich der Widerruf lohnen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben auch andere Versicherer verwendet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/lebensversicherungen

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23.04.2024

Bei älteren Lebensversicherungen kann es noch einen vereinbarten Garantiezins oder Steuervorteile geben. Daher sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, wenn der Versicherer ihnen einen Wechsel von einem Altvertrag in einen Neuvertrag anbietet, denn diese Vorteile können dann verloren gehen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27. September 2023 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt und entschieden, dass die Kündigung der alten Police unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Konsequenzen aufgeklärt wurde (Az.: 20 U 22/23).
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass der Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann (Az.: IV ZR 306/22). Der Widerruf ist dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerspruchsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde.
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Der Widerruf einer Rentenversicherung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22). Der BGH urteilte, dass der Widerruf auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss der Police wirksam erfolgt sei, weil der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
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