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Widerruf eines Autokredits vor dem BGH erfolgreich - XI ZR 525/19

09.11.2020

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Widerruf einer Autofinanzierung wirksam erfolgt ist, weil der Bank ein Fehler in der Widerrufsinformation unterlaufen ist. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht.

Die Entscheidung des BGH ist umso bemerkenswerter, weil er dem Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehen zuletzt eher Steine in den Weg gelegt hat. Obwohl der EuGH den sog. Kaskadenverweis bei den Pflichtinformationen nach § 492 Abs. 2 BGB für unzulässig hält, hielt der BGH hier seine schützende Hand über die Banken. Solange sie sich an die Mustervorlage halten sei alles in Ordnung und der Kaskadenverweis ist Teil der Mustervorlage.

Bei Abweichungen von der Mustervorlage ist der Widerruf eines Darlehens allerdings möglich. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 22. September 2020 (Az.: 10 U 188/19) entschieden und nun auch der BGH.

Vor dem BGH ging es um den Widerruf einer Autofinanzierung, die der Verbraucher mit der FCA Bank geschlossen und nach einiger Zeit widerrufen hatte. Der Widerruf sei wirksam erfolgt, da die Widerrufsfrist noch nicht in Lauf gesetzt wurde, entschied der BGH. Dies begründeten die Karlsruher Richter damit, dass die Bank in den Widerrufsinformationen erklärt hatte, dass mit dem Kredit-Widerruf auch gleichzeitig die Restschuldversicherung widerrufen werde. Da der Verbraucher aber keine weitere Versicherungen abgeschlossen hatte, war dieser Hinweis nicht nur überflüssig, sondern machte die Widerrufsbelehrung insgesamt fehlerhaft. Die Bank sei dadurch vom gesetzlichen Muster abgewichen, so der BGH.

Der Fehler hat für die Bank weitreichende Folgen. Da bei einem Autokredit häufig ein verbundenes Geschäft vorliegt, erfolgt der Widerruf für den Kredit- und den Kaufvertrag. Beide Verträge werden rückabgewickelt. Das heißt, der Verbraucher kann sein Fahrzeug an die Bank geben und erhält im Gegenzug seine bereits geleisteten Zahlungen zurück.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist in vielen Fällen lukrativer als der Weiterverkauf des Fahrzeugs. Das gilt umso mehr bei Autos mit Wertverlust durch den Abgasskandal oder drohenden Fahrverboten. „Der Widerruf ist hier eine interessante Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen und das Fahrzeug abzugeben. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind nicht nur der FCA Bank unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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