Rückrufservice

Widerruf Autokredit – Fehlerhafte Angaben der Banken öffnen Tür für Widerrufsjoker

30.10.2017

Der Abgasskandal hat die Schlagzeilen fest im Griff. Abseits von Forderungen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags eröffnet sich nun ein neuer Weg für die Autokäufer, um sich von ihrem Diesel aber auch von einem Benziner zu trennen ohne dabei üppige Wertverluste hinnehmen zu müssen. Der Widerrufsjoker, sprich der Widerruf der Autofinanzierung, ebnet diesen Weg.

 

Bekannt wurde der Widerrufsjoker beim Widerruf von Immobiliendarlehen. Grundsätzlich kann er aber bei jeder Art von Verbraucherdarlehen, zu denen auch Autokredite gehören, gezogen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die finanzierende Bank ihren Kunden fehlerhaft informiert hat, z.B. über sein Widerrufsrecht oder auch in den Pflichtangaben.

 

Gerade bei den Krediten vieler Autobanken sind die notwenigen Pflichtangaben in den Verträgen oft fehlerhaft. Beispielhaft dafür dürfte etwa die VW Bank sein, wie sich aktuell in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin zeigt. Das Gericht hat über den Widerruf eines Autokäufers zu entscheiden, der seinen VW Touran über einen Kredit der VW Bank finanziert hatte. Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, hat die Vorsitzende Richterin bereits zu erkennen gegeben, dass sie die Pflichtangeben der Bank bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung und des Kündigungsrechts für lückenhaft hält. „Die Folge dürfte sein, dass der Widerruf rechtmäßig erfolgt ist, weil durch die fehlerhaften Pflichtangaben die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Urteil wird im Dezember erwartet.

 

Der erfahrene Rechtsanwalt betreut schon zahlreichen Mandanten, die durch den Dieselskandal geschädigt wurden. Er ist überzeugt, dass sich ähnliche Fehler wie in den Kreditverträgen der VW Bank auch bei vielen anderen Autofinanzierungen finden lassen. Diese Verträge könnten dann auch heute noch widerrufen werden. Da es sich bei der Vergabe von Autokrediten häufig um sog. verbundene Geschäfte handelt, kann der Verbraucher durch einen erfolgreichen Widerruf auch sein unliebsames Auto zurückgeben. Denn nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Verbraucher bekommt sein Geld zurück und gibt seinen Wagen an die Bank. Diese darf nur die Zinsen einbehalten und einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen. „Lohnen dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen aber trotz Nutzungsersatz. Denn gerade bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen sind die Preise derzeit im Keller und ein Verkauf ist nur mit großem Wertverlust möglich. Der Widerruf dürfte da in den meisten Fällen deutlich interessanter sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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Zumal der Nutzungsersatz bei Autofinanzierungen seit dem 13. Juni 2014 dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung ggf. sogar ganz entfallen kann.

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