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Aktuelles
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.
01.08.2023

Das OLG Stuttgart hat Audi mit Urteil vom 17. Juli 2023 zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass in dem Audi SQ5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 16a U 613/22).
26.07.2023

Schon Fahrlässigkeit reicht im Abgasskandal für Schadenersatzansprüche aus. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Damit hat der BGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen insbesondere auch bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster erheblich gesenkt. „Dabei stellte der BGH in einem Fall fest, dass Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit auch dann noch bestehen können, wenn der Käufer das Auto erst nach einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts erworben hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
21.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers gemäß § 823 BGB bestehen. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 20. Juli 2023 bekräftigt (Az.: III ZR 267/20).
19.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Das Urteil kommt auch Besitzern von Wohnmobilen entgegen. Ihre Chancen auf Schadenersatz sind erheblich gestiegen, weil dem Autohersteller kein Vorsatz mehr nachgewiesen muss. Damit ist eine große Hürde bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gefallen.
18.07.2023

BMW ist im Abgasskandal vom Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 5. Juli 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 6 O 335/22). Dabei orientierte sich das Gericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
12.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig, also nicht mit Vorsatz, gehandelt hat. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2023 stellte der BGH klar, dass sich Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit in der Regel gegen den Fahrzeughersteller und nicht gegen den Motorenhersteller richten (Az.: VIa ZR 1119/22).
10.07.2023

Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.