Aktuelles
17.10.2023
Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2026 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt auch im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Wirkung. So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden, dass Fiat bzw. der Mutterkonzern Stellantis zum Ersatz des sog. Differenzschadens verpflichtet ist (Az.: 8 U 24/23).
11.10.2023
Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Hamm Mercedes mit Urteil vom 13. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt. Das OLG Hamm kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz kommt.
10.10.2023
Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).
06.10.2023
Das Landgericht Ulm hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 21. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 40/21). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes C 220.
02.10.2023
Mercedes ist vom Landgericht Stuttgart im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass bei einem Mercedes E 350 BlueTec unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Mercedes habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse den sog. Differenzschaden ersetzen (Az.: 56 O 17/23). Damit folgte das LG Stuttgart der Rechtsprechung des BGH, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass im Abgasskandal schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers zu Schadenersatzansprüchen führt.
25.09.2023
Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.
21.09.2023
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023
Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023
Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.
Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023
Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023
Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023
Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.