Aktuelles
12.02.2024
Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt Audi zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az.: 3 U 107/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde und Audi sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat. Der Kläger hat nun Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
07.02.2024
Das Oberlandesgericht München ist mit Urteil vom 22. Dezember 2023 zu der Überzeugung gekommen, dass auch bei der BMW-Tochter Mini Cooper eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wurde. BMW habe sich daher schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das OLG München (Az.: 9 U 6954/22 e).
01.02.2024
Das OLG München hat BMW im Abgasskandal mit Urteil vom 22. Dezember 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 9 U 1856/22). Das Oberlandesgericht folgte dabei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.
26.01.2024
Das OLG Dresden hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 11. Januar 2024 zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Mercedes CLS 350 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Mercedes daher zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 2 O 735/20).
18.01.2024
Viele Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns sind nach wie vor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 17. Januar 2024 deutlich gemacht (Az.: 3 A 332/20). Das Gericht stellte fest, dass die Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.
11.01.2024
Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes GLK 250 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 17 O 287/22).
08.01.2024
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass im Abgasskandal Schadenersatzansprüche bei einem VW T6 wegen der Verwendung eines Thermofensters bestehen können. Dabei lehnte sich der VIa. Zivilsenat des BGH an seine Rechtsprechung vom 26. Juni 2023 an, nach der Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat.
21.12.2023
Mercedes muss im Abgasskandal auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen umfangreichen Rückruf starten. Das berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023. Von dem Rückruf sollen mindestens 100.000 Fahrzeuge betroffen sein. Anlass für den Rückruf ist das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung.
20.12.2023
Im Abgasskandal hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Schadenersatz bei einem Audi Q5 3.0 TDI zugesprochen. Das OLG entschied mit Urteil vom 7. Dezember 2023, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Audi gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 U 231/22).
19.12.2023
Der Bundesgerichtshof hat für Rückenwind hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal gesorgt. Mit Urteil vom 27.11.2023 hat der BGH entschieden, dass Wohnmobil-Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug verbaut ist (Az.: VIa ZR 1425/22). „Von dem Urteil können etliche Wohnmobil-Besitzer profitieren, wenn sie die Verjährung im Blick behalten und ihre Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.
15.12.2023
Opel, bzw. General Motors, ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 30. November 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat.
08.12.2023
Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eines Thermofensters hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer einer Mercedes B-Klasse Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 74/23).