Aktuelles
02.05.2023
Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2023 Schadenersatz bei einem VW Tiguan mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 30 O 232/22). Bei diesem Motor handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannten Motor des Typs EA 189.
28.04.2023
Abgasskandal: Der BGH verhandelt am 8. Mai 2023 zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.
26.04.2023
Im Abgasskandal hat das Landgericht Stutgart mit Urteil vom 29. März 2023 Mercedes zu Schadenersatz bei einem Mercedes ML 350 Bluetech 4Matic verurteilt (Az.: 8 O 24/23).
24.04.2023
Mercedes kann sich im Abgasskandal nicht hinter einer Klausel in Darlehensverträgen mit der Mercedes Benz Bank verstecken, wonach der Darlehensnehmer alle Schadenersatzansprüche an die Bank abtritt. Die entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. April 2023 (Az. VIa ZR 1517/22).
17.04.2023
Nachdem der EuGH am 21. März 2023 entschieden hat, dass im Abgasskandal schon Schadenersatzansprüche bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat (Az. C-100/21), steht am 8. Mai 2023 eine wichtige Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof an (Az.: VIa ZR 335/21). Dabei geht es um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Schadstoffklasse Euro 6.
04.04.2023
Schadenersatzansprüche im Abgasskandal sind in vielen Fällen noch nicht verjährt und können nach wie vor geltend gemacht werden. Nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-100/21) und des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az.: 3 A 113/18) sind die Chancen auf Schadenersatz sogar gestiegen. Auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189.
29.03.2023
Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023
Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023
Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023
In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
16.03.2023
In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023
Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.