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Aktuelles
26.07.2023

Schon Fahrlässigkeit reicht im Abgasskandal für Schadenersatzansprüche aus. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Damit hat der BGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen insbesondere auch bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster erheblich gesenkt. „Dabei stellte der BGH in einem Fall fest, dass Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit auch dann noch bestehen können, wenn der Käufer das Auto erst nach einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts erworben hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
21.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers gemäß § 823 BGB bestehen. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 20. Juli 2023 bekräftigt (Az.: III ZR 267/20).
21.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers gemäß § 823 BGB bestehen. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 20. Juli 2023 bekräftigt (Az.: III ZR 267/20).
19.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Das Urteil kommt auch Besitzern von Wohnmobilen entgegen. Ihre Chancen auf Schadenersatz sind erheblich gestiegen, weil dem Autohersteller kein Vorsatz mehr nachgewiesen muss. Damit ist eine große Hürde bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gefallen.
18.07.2023

BMW ist im Abgasskandal vom Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 5. Juli 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 6 O 335/22). Dabei orientierte sich das Gericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
12.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig, also nicht mit Vorsatz, gehandelt hat. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2023 stellte der BGH klar, dass sich Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit in der Regel gegen den Fahrzeughersteller und nicht gegen den Motorenhersteller richten (Az.: VIa ZR 1119/22).
10.07.2023

Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.
10.07.2023

Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.
05.07.2023

Mercedes-Kunden, die den Kauf ihres Fahrzeugs über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, haben dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal nicht verloren. Unabhängig davon, ob sie den Kreditvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 155/23).
05.07.2023

Mercedes-Kunden, die den Kauf ihres Fahrzeugs über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, haben dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal nicht verloren. Unabhängig davon, ob sie den Kreditvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 155/23).
03.07.2023

Nach Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023 bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers. Es sind aber nach wie vor Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB möglich. Das wurde auch in dem Verfahren zum Aktenzeichen VIa ZR 335/21 deutlich. Hier ging es um einen VW Passat mit dem Motor des Typs EA 288.
30.06.2023

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen schon, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Damit muss dem Autohersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Somit hat der BGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich gesenkt.