07.04.2020
Das muss wehtun: Volkswagen hat am Landgericht München ein extrem verbraucherfreundliches Urteil kassiert – wohl auch das erste Urteil zu einem T6. Ein Volkswagen-Bulli T6 muss zurückgenommen werden. Der Mandant der Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erhält alle getätigten Raten- und Zinszahlungen zurück und natürlich auch die geleistete Anzahlung. Von der Gesamtsumme wird lediglich für die mit dem Bulli gefahrenen Kilometer ein Abschlag vorgenommen – allerdings auf die angenommene Kilometerleistung von 300.000 Kilometern.