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WAHL + PARTNER GMBH

INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET WAS ANLEGER JETZT WISSEN MÜSSEN

Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart – Insolvenzgericht – vom 24.08.2009 wurde nunmehr über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH, Waiblingen, das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Kirschnek bestellt. Sämtliche Gläubiger der Firma wahl + partner GmbH sind nunmehr gehalten, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.  

Für die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung wurde den Gläubigern eine kurze Frist bis zum 18.09.2009 gesetzt. Mit welcher Insolvenzquote zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies wird frühestens nach der ersten Gläubigerversammlung, welche am 15.10.2009 stattfindet, möglich sein. Dort wird der Insolvenzverwalter über die Situation bei wahl + partner berichten.  

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von wahl + partner Geschädigten betreut, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf geachtet werden muss, was für ein Anspruch angemeldet wird.

Insbesondere die Anleger, die sich an der Firma wahl + partner in Form eines Mezzaninen Darlehens beteiligt haben, müssen bedenken, dass die Anmeldung einer Darlehensforderung, für welche ein Rangrücktritt vereinbart wurde, nur nachrangig berücksichtigt wird.  

„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger Anspruch angemeldet werden kann. Dies gilt auch für die Mezzanine Anleger, da diese in aller Regel durch falsches und irreführendes Prospektmaterial getäuscht wurden und ihnen daher Schadensersatzansprüche zustehen, welche im ersten Rang zu berücksichtigten wären.“

„Allerdings müssen für einen erstrangigen Anspruch die Tatsachen genau vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, warum eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt. Grundsätzlich wird zwar für die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle kein Anwalt gebraucht.

Da aber durchaus Fehler bei der Anmeldung passieren können, ist es ratsam, einen Anwalt die Forderungsanmeldung und die dazugehörige Begründung zu überlassen“, so Rechtsanwalt Seifert weiter. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte konnte für viele „Wahl-Geschädigte“ schon entsprechende Schadensersatzurteile vor dem Landgericht Stuttgart und dem Landgericht Karlsruhe erstreiten.

Diese Urteile betreffen nicht nur Schadensersatzansprüche gegenüber wahl + partner, sondern auch gegenüber Vermittlern, die sich unter Umständen auch schadensersatzpflichtig gemacht haben. Anleger, die bislang noch untätig geblieben sind, sollten sich spätestens jetzt über ihre Möglichkeiten informieren.

Zudem ist es sinnvoll, dass sich die Anleger für die anstehende Gläubigerversammlung am 15.10.2009 bündeln, sodass sie geschlossen auftreten und so ihre Stimmen viel gezielter im Insolvenzverfahren einsetzen können.  

Ansprechpartner

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E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Damjanovic
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