Rückrufservice

VW T6 - OLG Naumburg sieht unzulässige Abschalteinrichtung

06.08.2021

Das OLG Naumburg hat bereits mit Urteil vom 9. April 2021 entschieden, dass VW auch beim Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten müsse (Az.: 8 U 68/20). In dem Verfahren ging es um einen VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6. Jetzt hat das OLG Naumburg mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es auch bei einem VW T6 Multivan mit SCR-Katalysator von der Verwendung einer unzulässigen Funktion ausgeht und dem Kläger voraussichtlich Schadenersatz zusprechen wird (Az.: 8 U 11/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt, u.a. auch im VW T6.

In dem Verfahren vor der OLG Naumburg ging es um einen VW T6 mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt für das Modell nicht vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das OLG Naumburg machte nun deutlich, dass es der Argumentation des Klägers folgen wird. Er habe hinreichend dargelegt, dass auch bei dem VW T6 eine unzulässige Funktion verwendet werde, durch die die Abgasreinigung im Prüfmodus verändert wird. Durch die Fahrkurvenerkennung werde erkannt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde die Abgasrückführungsrate verändert und die AdBlue-Zufuhr erhöht, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden, so das OLG Naumburg.

Wie stark sich dadurch das Emissionsverhalten im Straßenverkehr ändere, sei unerheblich. Eine Funktion, die dazu diene, auf dem Prüfstand ein anderes Emissionsverhalten zu erreichen als unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr sei unzulässig, machte das Gericht deutlich.

„Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klar gemacht, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus, grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neben dem OLG Naumburg hatte auch das OLG Köln mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 entschieden, dass auch im Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20).

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.