Rückrufservice

VW Golf VII mit Motor EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

17.10.2020

Der Dieselmotor des Typs EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt geworden. Auch der Nachfolgemotor des Typs EA 288 ist offenbar nicht sauber. Verschiedene Gerichte haben hier schon entschieden, dass in Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und den Käufern deshalb Schadensersatz zugesprochen.

Der Dieselmotor EA 288 wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben, weil sie durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung unzulässig getäuscht wurden. So z.B. das Landgericht Darmstadt bei einem Skoda Octavia (Az.: 13 O 88/20), das LG Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18)  oder das LG Regensburg bei einem VW Golf VII (Az.: 73 O 1181/19).

Zuletzt hat sich hier auch das LG Düsseldorf eingereiht (Az.: 11 O 190/18). Es entschied mit Urteil vom 17. Juli 2020, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann werde die Abgasreinigung optimiert, während im Straßenverkehr die Emissionswerte steigen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf für den Golf VII anbietet. Dabei soll ein Software-Update aufgespielt werden, das eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen bewirkt.

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den VW Golf VII wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt bislang noch nicht vor. „Möglicherweise soll mit dem freiwilligen Rückruf ein Pflicht-Rückruf durch das KBA verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor, auf seine Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch hat, ist unklar. „Da es sich um einen freiwilligen Rückruf handelt, müssen die Fahrzeug-Halter dem Rückruf nicht nachkommen. Wird in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie die aktuellen Urteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Der Motor EA 288 wird auch im VW „Bulli“ T6 verwendet. Auch hier können Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Gisevius hat entsprechende Urteile an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt (Az.: Bi 6 O 257/19 bzw. 3 O 13321/19). Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.