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VW Abgasskandal: Möglichkeiten der Käufer auf Schadensersatz

14.10.2015

Der VW-Abgasskandal trifft auch Millionen von Verbrauchern, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem Motor EA 189, in dem die Manipulationssoftware eingebaut ist, fahren. Nach Angaben der Volkswagen AG soll dies weltweit bei rund elf Millionen Diesel-Fahrzeugen der Fall sein.

 

Zwar kündigte der VW-Konzern ab Januar 2016 entsprechende Nachbesserungen bei den betroffenen Fahrzeugen an. Es stellt sich aber die Frage, ob das ausreicht. Die Folge der Nachbesserungen könnten auch Leistungseinbußen bei den Fahrzeugen sein. Verbrauch, Leistung oder die Lebensdauer der Dieselpartikelfilter könnten beispielsweise davon betroffen sein. „Am Ende haben die Verbraucher ein Fahrzeug, das sie unter diesen Umständen überhaupt nicht gekauft hätten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dagegen können sich die Verbraucher wehren. „In Betracht kommen Schadensersatzansprüche. Entweder gegen den Händler, bei dem das Auto gekauft wurde oder gegen den VW-Konzern.

 

Für Käufer können die angeblichen niedrigen Emissionswerte der sog. Blue Motion Modelle ein entscheidendes Kaufargument gewesen sein. „Das ist möglicherweise durch die Manipulationen nicht mehr gegeben. Das Auto könnte also einen Mangel aufweisen, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Grundsätzlich muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Mangel zu beseitigen. „Das ist unter den gegebenen Umständen aber eventuell gar nicht möglich. Dann könnte ein erheblicher Mangel vorliegen, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liegt ein unerheblicher Mangel vor, kann der Kaufpreis immer noch gemindert werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Allerdings müssen die Verjährungsfristen beachtet werden. Im Regelfall verjähren die Ansprüche wegen Mängeln an der Kaufsache nach zwei Jahren.

 

Die andere Möglichkeit ist gegen den VW-Konzern direkt zu klagen. Dazu müsste Sittenwidrigkeit und Vorsatz nachgewiesen werden. In diesen Fällen tritt die Verjährung erst drei Jahre nach Kenntnis ein. Die Käufer hätten also bis September 2018 Zeit. „Unabhängig davon, ob sich die Klagen gegen VW selbst oder den Händler richten. Es kann hilfreich sein, wenn sich die Verbraucher zusammenschließen und gemeinsam den Druck erhöhen“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bündelt die Interessen der betroffenen Autokäufer.

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