Rückrufservice

Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen - Darlehensnehmer müssen Anspruch rechtzeitig geltend machen

21.12.2021

Darlehensnehmer haben gute Chancen, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuverlangen, wenn die Bank sie nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Das hat der Bundesgerichtshof im Sommer klargestellt (Az.: XI ZR 320/20) und damit praktisch ein Urteil des OLG Frankfurt bestätigt.

Das OLG Frankfurt hatte entschieden, dass ein Kreditnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung seiner Darlehen leisten muss, da die Bank die Berechnung der Entschädigung nicht klar und verständlich dargestellt hat. Damit sei der Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung entfallen, urteilte das OLG Frankfurt (Az.: 17 U 810/19). Nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank zurückgewiesen hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Seit dem 21. März 2016 sind Banken verpflichtet, dem Darlehensnehmer die Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung darzulegen, damit er weiß, welche finanzielle Belastung auf ihn im Falle der vorzeitigen Ablösung seines Darlehens zukommt. Dazu muss die Berechnungsmethode für den Verbraucher klar, verständlich und genau erläutert sein. Erfüllt die Bank diese Anforderung nicht, verliert sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. „Kreditnehmer, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet haben, können diese zurückfordern, wenn die Angaben der Bank nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wie aus einem Urteil des Landgerichts Konstanz (Az.: C 4 O 155/20) hervorgeht, reichen die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beispielsweise nicht aus, wenn die Bank nicht darauf hingewiesen hat, dass sie eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht für die gesamte Vertragslaufzeit, sondern nur bis zum Zeitpunkt der erstmöglichen Kündigungsmöglichkeit für den Darlehensnehmer verlangen kann. Auch die Möglichkeit von Sondertilgungen muss entsprechend berücksichtigt werden.

„Banken haben verschiedene Fehler gemacht, die zur Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung berechtigen. Allerdings muss die Verjährung im Blick behalten werden. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Hat jemand im Jahr 2018 zu Unrecht eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, muss er seinen Anspruch noch bis Ende 2021 geltend machen, damit er nicht verjährt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.