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Verdacht von Abgasmanipulationen bei Daimler – Mercedes-Kunden betroffen

17.07.2017

Weitet sich der Abgasskandal endgültig auf Mercedes aus? Auch die Daimler AG soll in Europa und den USA Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoffausstoß verkauft haben – und das über einen langen Zeitraum von 2008 bis 2016. Das gehe aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart hervor, berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung.

 

Demnach sind Fahrzeuge mit den Motoren OM 642 und OM 651 betroffen. Verbaut wurden diese Motoren auch bei zahlreichen Mercedes-Modellen. Insgesamt sollen rund eine Millionen Fahrzeuge betroffen sein – also weit mehr als die knapp 250.000 Fahrzeuge, bei denen sich der Stuttgarter Autobauer auf eine Nachrüstung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt verständigt hat.

 

„Es ist noch nicht die Dimension des VW-Abgasskandals, aber einiges erinnert inzwischen stark an die Vorgänge bei Volkswagen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Denn die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass bei den genannten Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden, damit auf dem Prüfstand die zulässigen Schadstoffwerte eingehalten werden konnten, im normalen Betrieb der Ausstoß aber weit höher war. Auch bei VW wurden die Abgaswerte mit Hilfe einer Software manipuliert.

 

„Inzwischen stellt sich die Frage, ob die betroffenen Fahrzeuge aus dem Hause Daimler überhaupt die Zulassung hätten erhalten dürfen oder ob möglicherweise sogar die Stilllegung drohen könnte“, so Rechtsanwalt Seifert. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen richten sich bisher nur gegen zwei Daimler-Mitarbeiter und nicht gegen Vorstände. Es spricht aber viel dafür, dass gegenüber Kunden der betroffenen Modelle über den Schadstoffausstoß falsche Angaben gemacht wurden. „Umweltfreundlichkeit durch niedrige Abgaswerte ist für viele Autokäufer ein wichtiges Kaufargument. Wenn die betroffenen Fahrzeuge –so wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenbar vermutet- diese versprochene Eigenschaft nicht aufweisen, kann ein Sachmangel vorliegen. Ob der durch eine einfache Nachrüstung behoben werden kann, ist fraglich. Zumal auch nicht geklärt ist, welche Auswirkungen das auf den Motor, z.B. auf den Kraftstoffverbrauch oder auf die Leistung haben kann“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Kunden betroffener Mercedes-Fahrzeuge können sich der kostenlosen Interessengemeinschaft der Kanzlei BRÜLLMANN anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu wahren. So können –sollte sich der Verdacht erhärten- ggf. Schadensersatzansprüche gegen die Händler oder Daimler geltend gemacht werden. Auch der Widerruf der Autofinanzierung kann in Betracht kommen.

 

Der Beitritt zur Interessengemeinschaft ist völlig kostenlos. Melden Sie sich hier an.

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