Rückrufservice

Thermofenster im Abgasskandal - OLG Nürnberg sieht unzulässige Abschalteinrichtung

16.08.2021

Für geschädigte Autokäufer im Abgasskandal ist es eine gute Nachricht im Abgasskandal. VW, Daimler und anderen Autoherstellern dürfte sie dagegen überhaupt nicht schmecken. Wie das OLG Nürnberg in einem Hinweis-Beschluss vom 2. August 2021 mitteilte, wird es das bei der Abgasreinigung in vielen Dieselfahrzeugen eingesetzte Thermofenster voraussichtlich als unzulässige Abschalteinrichtung werten (Az.: 12 U 4671/19). Dieser Sachmangel berechtige den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertag, führte das Oberlandesgericht weiter aus.

Dabei lehnt sich das OLG Nürnberg ausdrücklich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 an (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand. Ausnahmen seien nur in einem sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig, so der EuGH. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Dementsprechend sei auch ein Thermofenster europarechtlich eine unzulässige Abschalteinrichtung, folgerte das OLG Nürnberg. Das Fahrzeug sei durch die Verwendung des Thermofensters mangelhaft, was den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige.

In dem Verfahren vor dem OLG Nürnberg geht es um ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch das Nachfolgemodell wird bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt.

„VW behauptet zwar, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 gebe. Gerichte sehen das aber zunehmend anders. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Volkswagen beim EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Die Auffassung des OLG Nürnberg, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung und Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs darstellt, ist nun ein weiterer Meilenstein für Schadenersatzklagen im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Thermofenster sind nicht nur bei VW ein Thema. Auch andere Fahrzeughersteller wie Daimler setzen in vielen Dieselmodellen Thermofenster ein. „Auch hier werden die Chancen auf Schadenersatz steigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.