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SIP Grundbesitz & Anlagen AG – Schadensersatzansprüche der Anleger

21.05.2019

Investitionen in Immobilien klingen in den Ohren vieler Anleger nach einer sicheren Geldanlage. Oft genug fehlt es dem vermeintlichen Betongold jedoch an einem sicheren Fundament und die Anleger bekommen nach und nach zu spüren, dass sie ihr Geld keineswegs sicher angelegt haben. So dürfte es auch den Anlegern der SIP Grundbesitz & Anlagen AG gehen.

Über atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte konnten sie sich an sog. Immobiliengroßhandelsfonds der SIP Grundbesitz & Anlagen AG beteiligen. Dabei hatten sie die Wahl, ob sie ihre Einlage als Einmalzahlung oder in Raten erbringen. Doch die Hoffnung in eine sichere Geldanlage mit ordentlichen Renditen investiert zu haben, dürfte bei vielen Anlegern der Ernüchterung und der Befürchtung gewichen sein, dass sie ihr Geld nicht wieder wiedersehen werden. „Anleger, die ihre Genussrechte längst gekündigt haben,  warten zum Teil immer noch auf die Auszahlung“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Für die Anleger gibt es nur Vertröstungen, Transparenz scheint bei der SIP Grundbesitz & Anlagen AG nicht besonders hoch im Kurs zu stehen. Der letzte Jahresabschluss wurde 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und unter der Adresse in Altena, die auf der Webseite im Impressum nach wie vor angegeben ist, ist niemand mehr zu erreichen. „Uns liegt die Bestätigung eines Gerichtsvollziehers vor, dass es unter dieser Adresse keinen Geschäftsbetrieb mehr gibt und die Jugendstilvilla offenbar zum Verkauf steht. Eine Zwangsvollstreckung ist unter dieser Adresse nicht möglich“, so Rechtsanwalt Seifert.

Seriös wirkt das alles nicht und dürfte die Anleger in ihren Sorgen bestärken. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie ihr investiertes Geld abschreiben müssen. „Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Mandanten und machen für sie Schadensersatzansprüche gegen die SIP oder die Anlageberater geltend“, sagt Rechtsanwalt Seifert. Forderungen können sich nicht nur direkt gegen die SIP, sondern auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler richten, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

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