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Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal - Drohende Verjährung Ende 2021

03.12.2021

Allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz steckt nach VW auch die Daimler AG tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle wegen den Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verpflichtend angeordnet. Betroffene Mercedes-Halter haben zwar gute Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, aber sie müssen die Verjährung im Blick behalten. „Wer im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler vertritt zwar weiterhin den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autohersteller jedoch gescheitert. „Das KBA hat die Widersprüche zurückgewiesen und damit noch einmal deutlich gemacht, dass es die Funktionen für unzulässige Abschalteinrichtungen hält“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dass Daimler als letztes rechtliches Mittel Klage eingelegt hat, ist für den im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt nur ein Spiel auf Zeit. Er vermutet, dass so die Rechtskraft der Rückrufe hinausgezögert und geschädigte Mercedes-Kunden von Schadenersatzklagen abgehalten werden sollen. „Damit diese Rechnung nicht aufgeht, sollten Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden, bevor die Verjährung eintritt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die ersten amtlichen Rückrufe des KBA haben 2018 noch Modelle des Mercedes Vito und der V-Klasse betroffen. Weitere Rückrufe für zahlreiche Mercedes-Modelle folgten bis heute. Von der A-Klasse bis zur S-Klasse, vom Vito bis zum Sprinter musste Daimler Fahrzeuge zurückrufen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Daimler zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Um die Verjährung der Schadenersatzansprüche zu hemmen, besteht für einen Teil der geschädigten Verbraucher auch die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage gegen Daimler anzuschließen. Die Klage umfasst aber nur rund 50.000 Fahrzeuge der Modelle Mercedes GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec. Mehr Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen Mercedes haben wir hier zusammengefasst: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Neben der Teilnahme an der Musterklage, können Mercedes-Halter ihre Ansprüche auch individuell im Wege einer Einzelklage geltend machen. „Das führt in der Regel auch schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Gisevius. Im Hinblick auf die drohende Verjährung sollten Betroffene aber jetzt handeln.

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19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
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05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
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BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.