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Schadenersatz im Audi-Abgasskandal - Anspruch vor Eintritt der Verjährung geltend machen

07.10.2021

Die Audi AG steckt tief im Abgasskandal. Während VW für die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen bis zwei Liter Hubraum mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 verantwortlich ist, wurden die größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Auch bei diesen Motoren hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und den Rückruf angeordnet.

Die Dieselmotoren mit drei Liter Hubraum und mehr wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder im VW Touareg verbaut. Für zahlreiche dieser Fahrzeuge ordnete das KBA den Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Für betroffene Audi-Modelle vom A4 bis A8, vom Q5 bis Q7 ist der Rückruf unter dem Code 23X6 erfolgt. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelte, drohte den Fahrzeugen ohne ein entsprechendes Software-Update der Verlust der Zulassung.

Die Audi-Kunden müssen sich aber nicht mit dem Software-Update abspeisen lassen. Sie haben auch nach der Installation des Updates noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Der Schaden ist schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Denn es ist naheliegend, dass ein Käufer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung und dem möglichen Verlust der Zulassung erst gar nicht erworben hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Der Schaden lässt sich durch ein nachträgliches Update nicht beseitigen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Naumburg, Koblenz und Frankfurt, haben Audi im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits verurteilt. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Chancen auf Schadenersatz stehen gut. Allerdings muss die Verjährung beachtet werden, die in einigen Fällen Ende 2021 droht.“ Denn im Abgasskandal gilt die kenntnisanhängige dreijährige Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist setzt dann am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und der Verbraucher davon Kenntnis erlangt hat ein und endet drei Jahre später. Ist der Anspruch beispielsweise im März 2019 entstanden, müsste er spätestens zum 31.12.2022 geltend gemacht werden. Ansonsten tritt die Verjährung ein.

Strittig ist im Abgasskandal, wann die betroffenen Autokäufer Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben. Vielfach wird davon ausgegangen, dass dies mit Erhalt des Rückrufschreibens der Fall ist. Ansprüche, die im Laufe des Jahres 2018 entstanden sind, müssen also bis Ende 2021 geltend gemacht werden. „Die Rückrufe für die Audi-Modelle unter dem Code 23X6 sind zum Teil noch 2018 erfolgt. Betroffene Fahrzeughalter sollten ihre Ansprüche daher umgehend geltend machen, bevor es dafür zu spät ist“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

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