Rückrufservice

Schadenersatz für Opel Insignia im Abgasskandal

09.01.2023

Opel ist im Abgasskandal vom Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 30. Dezember 2022 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 2 O 200/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Opel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Opel Insignia 2.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 im Oktober 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Im Mai 2017 forderte Opel den Kläger zu einem freiwilligen Software-Update auf. Daran schloss sich 2018 ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für die Fahrzeughalter an, die das freiwillige Update nicht installieren ließen.

Grund für den verpflichtenden Rückruf war, dass das KBA bei den Fahrzeugtypen Opel Insignia und Cascada 2.0 Liter und Opel Zafira 1.6 und 2.0 Liter der Baujahre 2013 bis 2016 mit der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hatte, die einen erhöhten Ausstoß von Stickoxid-Emissionen zur Folge haben können. Daher mussten die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt werden.

Der Kläger hatte das freiwillige Software-Update zwar aufspielen lassen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg. Das LG Ravensburg entschied, dass der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz habe. Gegen Rückgabe des Opel Insignia könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass in dem Motor unzulässige Anschalteinrichtungen verbaut seien. Dabei sorgten mehrere Parameter dafür, dass die Abgasreinigung reduziert wird. Opel habe nicht bestritten, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 16 Grad, bei Geschwindigkeiten über 140 km/h, Drehzahlen über 2.900 U/min oder einem Umgebungsluftdruck unterhalb von ca. 92 kPa reduziert wird. Das bedeute, dass die Abgasreinigung schon bei normalen Nutzungsbedingungen reduziert werde, so das Gericht.

Da Opel nicht nur die Außentemperatur, sondern eine Vielzahl von Paramatern zum Abschalten der Abgasreinigung verwendet hat, sei Sittenwidrigkeit anzunehmen. Opel habe systematisch darauf hingearbeitet, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand optimal arbeitet, aber ansonsten in einem großen Einsatzbereich reduziert wird, fand das LG Ravensburg deutliche Worte. Dabei sei die Verwendung dieser Abschalteinrichtungen auch nicht ausnahmsweise zulässig, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und einen störungsfreien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen und dem damit verbundenen möglichen Verlust der Zulassung gehabt hätte. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, entschied das LG Ravensburg.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Opel nimmt im Abgasskandal zwar nicht die Hauptrolle ein, ist allerdings auch kein unbescholtenes Blatt. „Opel musste bereits diverse Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt und das Urteil des LG Ravensburg zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Opel durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.