Rückrufservice

Rückruf des KBA für Mercedes S-Klasse im Abgasskandal - Code 5497521

26.08.2021

Im Abgasskandal gibt es einen weiteren verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Wie die Behörde am 19. August 2021 veröffentlichte, hat sie den Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Von dem Rückruf unter dem Code 5497521 sind Fahrzeuge der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2010 bis 2013 mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Weltweit sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts 911 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es vermutlich 193 Autos.

„Auch wenn es sich nur um vergleichsweise wenige Fahrzeuge handelt, die von dem neuerlichen Rückruf betroffen sind, zeigt es sich, dass das Thema bei Daimler immer noch nicht durch ist, nachdem es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Rückrufe des KBA für diverse Mercedes-Modelle gegeben hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die betroffenen Mercedes-Kunden müssen ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, um die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen und in der Regel ein Software-Update aufspielen zu lassen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig und hat Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Das KBA hat die Widersprüche jedoch zurückgewiesen. „Damit hat das KBA noch einmal bekräftigt, dass es die beanstandeten Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen einstuft. Auch wenn Daimler als letztes Mittel gegen die Rückrufe klagt, dürfte dies kaum Aussicht auf Erfolg haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Anders als bei einer freiwilligen Service-Aktion des Herstellers, muss einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gefolgt werden. Wer das Auto nicht in die Werkstatt bringt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen lässt, riskiert den Verlust der Zulassung. Für die betroffenen Kunden ist der Rückruf nicht nur ärgerlich, er führt oft auch zum Wertverlust des Fahrzeugs.

„Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber auch dagegen wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu erhöhten Emissionen führen.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.