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Porsche Cayenne - Schadenersatz im Abgasskandal

18.02.2021

Die Audi AG hat auch die Dieselmotoren für den Porsche Cayenne oder Porsche Macan hergestellt. Dementsprechend steht sie im Abgasskandal auch bei Porsche-Fahrzeugen mit diesen Motoren in der Haftung. Das hat nun auch das Landgericht Köln mit Urteil vom 19. Januar 2021 bestätigt und die Audi AG bei einem von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Cayenne 4,2 Liter TDI zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 189/20).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel im November 2013 als Gebrauchtwagen gekauft. Unter der Haube steckt ein 4,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 898 mit der Abgasnorm Euro 5, der von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss, zurück.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. In dem Motor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, was schon aus dem Rückruf des KBA hervorginge, führte das LG Köln aus.

Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Audi AG als Herstellerin des Motors nicht widerlegt, so das LG Köln weiter. Der Kläger kann den Porsche Cayenne nun zurückgeben und im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Audi hat die Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum hergestellt. Die Motoren kommen in einer Reihe von Audi-Modellen, aber auch im VW Touareg und im Porsche Cayenne und Porsche Macan zum Einsatz. Eine Reihe von Gerichten, u.a. die Oberlandesgerichte Naumburg und Koblenz haben inzwischen entschieden, dass auch in diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss“, erklärt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat am 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. „Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal sind dadurch noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

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Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
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