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Opalenburg-Anleger bekommt Geld zurück - Urteil des LG München

03.05.2021

Das Landgericht München I hat einem Anleger in Opalenburg-Fonds mit Urteil vom 27. April 2021 Schadenersatz zugesprochen. Er bekommt sein investiertes Geld zurück und wird von sämtlichen Rückforderungen freigestellt.

„Anleger, die in Opalenburg-Fonds investiert haben, haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. In vielen Fällen wurden sie nicht ordnungsgemäß beraten und insbesondere nicht über die personellen Verflechtungen oder bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt, so dass sie ihr investiertes Geld zurückfordern können“, sagt  Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der zum wiederholten Mal Schadenersatzansprüche für geschädigte Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich die inzwischen verstorbene Ehefrau des Klägers mit 38.000 Euro an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Opportunity KG (inzwischen Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG) beteiligt. Hinzu kam das Agio in Höhe von 2.280 Euro. Vermittelt wurde die Beteiligung über eine Mitarbeiterin der Medius Exclusive GmbH.

Als ihr Erbe machte der Ehemann Schadenersatzansprüche gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung AG, Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaft, geltend. Das Beratungsgespräch sei nicht anhand des Emissionsprospekts durchgeführt worden. Der Prospekt sei erst nach Zeichnung der Anlage übergeben worden. Im Beratungsgespräch sei nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen worden. Die Beraterin habe nicht darüber aufgeklärt, dass Ausschüttungen ausbleiben oder ggf. auch zurückgefordert werden können. Auch auf das Risiko von finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust sei nicht hingewiesen worden, so der Kläger. Zudem sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass mehr als 20 Prozent des Eigenkapitals, einschließlich Agio) in Provisionen fließen.

Dass der alleinige Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung AG auch gleichzeitig Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH war und aus dieser personellen Verflechtung Interessenkonflikte entstehen können, wurde im Beratungsgespräch ebenfalls nicht erwähnt. „Diese fehlerhafte Anlageberatung war entscheidend, dass sich die Ehefrau meines Mandanten überhaupt für die Beteiligung entschieden hat. Aus dieser Verletzung der Aufklärungs- und Beratungspflichten sind Schadenersatzansprüche entstanden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das Landgericht München I folgte der Argumentation. Der Kläger habe wegen der Verletzung der Aufklärungspflichten Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinn.

Es habe weder durch das Emissionsprospekt noch im Beratungsgespräch eine ordnungsgemäße Aufklärung darüber stattgefunden, dass der Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung AG gleichzeitig auch Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH war. Diese personelle Verflechtung sei für einen Anleger aber von wesentlicher Bedeutung, da sich daraus ein Interessenskonflikt ergebe. Als Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung AG bestehe ein Interesse die Vertriebskosten möglichst gering zu halten, während als Geschäftsführer der Medius Exclusive ein Interesse an einer möglichst hohen Vergütung bestehe, führte das Gericht aus. Diese unzureichende Aufklärung sei auch kausal für die Anlageentscheidung gewesen.

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Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und sei so zu stellen, als ob er die Beteiligung nicht eingegangen wäre. Von der geleisteten Einlage inklusive Agio in Höhe von insgesamt 40.280 Euro sind knapp 1.100 Euro an erhaltenen Ausschüttungen und 24.600 Euro Abfindungsguthaben abzuziehen, so dass dem Kläger noch 14.580 Euro plus Zinsen zu erstatten sind. Von möglichen Rückforderungen ist er zudem freizustellen.

Geschädigte Opalenburg-Anleger haben wegen einer fehlerhaften Anlageberatung gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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