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Online-Coaching – Oft viel Geld für nichts

17.01.2023

Es klang alles so überzeugend. Finanzielle Unabhängigkeit sollten die Teilnehmer sich erarbeiten. Dafür wurden Ihnen oft hohe Renditen bis zu 5% pro Woche in Aussicht gestellt. Oft wurden die Interessenten für ein exklusives Mentoring Programm ausgewählt. Die Kursgebühr war hoch, sehr hoch. Sprach nicht gerade das für die Qualität?

Schon kurz nachdem er die hohe Anzahlung von vielen Tausend Euro geleistet hatte, wurde beispielsweise Jochen. K. (Name geändert) klar, dass er auf eine Masche hereingefallen war. Die Coaches hatten seine Sehnsüchte nach Aufstieg und Absicherung perfide ausgenutzt und ihn durch Manipulation zum Abschluss eines Vertrags mit horrend hohen Gebühren überredet.

Das eigentliche Coaching war die reinste Enttäuschung: Die Trading-Ausbildung im Rahmen des Mentoring Programms erfüllte kaum eines der vollmundigen Versprechen. Von der versprochenen Rendite ganz zu schweigen! Vielmehr wurde aus dem ganzen Kurs ein finanzielles Desaster.

Andere Teilnehmer berichteten ebenfalls davon, hereingefallen zu sein. Die Lehrer und Ausbilder waren oft schlecht vorbereitet, die vermittelte Theorie lieblos zusammenkopiert. Von einer richtigen Schulung konnte keine Rede sein.

Die Verbraucherzentralen warnen ebenfalls vor der neuen Masche mit Online-Coachings. Weil jeder Mensch sich “Coach” nennen darf, gibt es viele unseriöse Akteure in der Branche. Meist nutzen diese verstärkt Testimonials, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen. Auch Werbung auf bekannten Online Medien wie z.B. Fokus.de, die wie ein echter Artikel daherkommt, führt so Manche in die Irre statt zum erhofften Erfolg.

Seifert: „Wenn der hohe Preis in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, kann der Vertrag sittenwidrig sein. Die Kursgebühren müssen dann nicht bezahlt werden und können, falls Sie schon bezahlt wurden, zurückverlangt werden. Auch wenn Sie nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerruf belehrt worden sind, haben Sie gute Chancen die Ansprüche der Online Coaches abzuwehren. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles
22.02.2024

Mehr als 180.000 Euro hatte ein Spieler bei Sportwetten im Internet verzockt. Nach einem Urteil des OLG Köln vom 17. November 2023 muss die Anbieterin der Sportwetten ihm den Verlust erstatten, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen (Az.: 19 U 123/22).
09.02.2024

Fällt ein Vertrag über ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), kann der Vertrag nichtig sein. Das hat das Landgericht Hannover entschieden (Az.: 13 S 23/22). „Für Teilnehmer, die von ihrem Online-Coaching enttäuscht sind, eröffnet sich so die Möglichkeit aus dem Coaching-Vertrag auszusteigen. Das gilt nicht nur, wenn der Vertrag als Verbraucher, sondern auch wenn er als Unternehmer abgeschlossen wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
05.02.2024

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn die Betreiber der Online-Casinos nicht über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis für ihr Angebot verfügten. Diese Rechtsprechung hat auch das OLG Brandenburg mit Urteil vom 16. Oktober 2023 bestätigt (Az.: 2 U 36/22). Der klagende Spieler hat demnach Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste in Höhe von rund 60.500 Euro.
30.01.2024

Nach wie vor haben zahlreiche Tesla-Kunden in Deutschland die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu widerrufen und das Fahrzeug zurückzugeben. Möglich wird dies durch einen Fehler in Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden. Tesla hat es in den betroffenen Kaufverträgen versäumt, eine Telefonnummer anzugeben. Dadurch hat sich die Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert.
24.01.2024

Fast 134.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Sportwetten verzockt. Nun kann er aufatmen. Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 19. Dezember 2023 entschieden, dass die Veranstalterin der Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um in Deutschland Online-Sportwetten anzubieten zu dürfen (Az.: 19 U 48/23).
18.01.2024

Eine Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist erfolgreich aus einem Vertrag über Online-Coaching ausgestiegen und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Das Amtsgericht Brühl hat entschieden, dass der Vertrag über das Online-Coaching sittenwidrig und somit nichtig ist (Az.: 22 C 30/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.