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OGI - Oil & Gas Invest - Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

25.03.2024

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt a.M. hat sich über Jahre hingezogen. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 810 IN 1009/18 O). Gläubiger und Anleger der Oil & Gas Invest AG können ihre Forderungen jetzt bis zum 29. April 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Oil & Gas Invest AG – kurz OGI – sammelte Geld bei Anlegern ein, um damit Ölbohrungen in den USA zu finanzieren. Anlegern wurden hohe Gewinne in Aussicht gestellt. Es kam anders: Die Stiftung Warentest hatte schon 2015 vor den Investments gewarnt. 2018 folgten der Insolvenzantrag und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die OGI.

Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens verzögerte sich jedoch, weil Gutachten auch aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht vorlagen. Unklar war, ob überhaupt ausreichend Insolvenzmasse für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist. Jahre später hat das AG Frankfurt das Insolvenzverfahren nun eröffnet.

Ob sich die Geduld der Anleger auszahlt, ist jedoch fraglich. Sie haben der OGI Nachrangdarlehen gewährt. Das bedeutet, dass sie sich aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen übrigen Gläubigern anstellen müssen. Sie müssen daher damit rechnen, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen.

„Besonders im Insolvenzfall zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen sind, bei denen den Anlegern der Totalausfall ihres investierten Geldes drohen kann“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings kann geprüft werden, ob der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde. Aufgrund für den Anleger intransparenter Klauseln ist das oft nicht der Fall. „Dann werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Doch auch dann müssen die Anleger im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, da die Insolvenzmasse kaum ausreichen wird, um die Forderungen vollständig zu bedienen. Den Anlegern können aber auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Schadenersatzansprüche können bspw. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, insbesondere auf das Totalverlustrisiko der Anleger, aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Auch in den Emissionsprospekten müssen die Risiken dargestellt werden. Sind die Angaben in den Prospekten fehlerhaft, unvollständig oder irreführend können daraus Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen erwachsen sein.

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