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NAUERZ & NOELL AG

VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – vom 25.03.2010 wurde über das Vermögen der Nauerz & Noell AG (N&N), das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Aktenzeichen lautes 810 IN 295/10 N. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Plathner bestellt. Von der Insolvenz sind mehrere Hundert Anleger betroffen.

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger betreut, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf geachtet werden muss, was für ein Anspruch angemeldet wird. Insbesondere die Anleger, die Genussrechte erworben haben, müssen beachten, dass nach den Genussrechtsbedingen diese Forderungen nur nachrangig berücksichtigt werden.

„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger Anspruch angemeldet werden kann, was allerdings besonders begründet werden muss.“

Außerdem wurden viele Anleger offensichtlich beim Erwerb der Genussrechte nicht richtig beraten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung bestehen daher gute Chancen, Schadensersatz geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche könnten u.U. auch gegenüber den Unternehmensveranwortlichen gegeben sein, denn Berichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits. Rechtsanwalt Marcel Seifert: "Wir haben bereits Akteneinsicht beantragt, um unsere Mandanten aus erster Hand zu informieren".  

Von der Insolvenz betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.      

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de