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Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

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Wir tragen Sie ins Klageregister ein!

Brüllmann Rechtsanwälte übernimmt für 50 Euro inkl. Mwstr. Ihren rechtsgültigen Eintrag ins Klageregister. Wir überprüfen die Klageberechtigung und alle Optionen, die zur Verfügung stehen, schneller und umfangreicher zum Schadenersatz zu kommen. Auch die Löschung aus der Liste nehmen wir für Sie vor.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler im Abgasskandal eingereicht. Das OLG Stuttgart hat die Klage angenommen und das Bundesministerium der Justiz hat das Klageregister am 3. November 2021 eröffnet. Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen. Aktenzeichen des Verfahrens: 16a MK 1/21.

Nach VW ist auch Daimler im Abgasskandal in die Schlagzeilen geraten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit 2018 für zahlreiche Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, ist sich aber keiner Schuld bewusst und hält die beanstandeten Funktionen für legal. Die Widersprüche, die Daimler gegen die Rückrufe eingelegt hat, hat das KBA jedoch zurückgewiesen und damit seine Position untermauert, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Die Gerichte folgen zunehmend der Einschätzung des KBA und verurteilen Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz, u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg.

Die Verbraucherzentrale möchte mit ihrer Musterfeststellungsklage für mehr Klarheit im Mercedes-Abgasskandal sorgen. Das OLG Stuttgart soll feststellen, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat. Allerdings umfasst die Musterklage längst nicht alle von einen Rückruf betroffenen Mercedes-Modelle.

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Musterfeststellungsklage umfasst folgende Mercedes-Modelle

Die Musterfeststellungsklage umfasst nach Angaben der Verbraucherzentrale nur ca. 50.000 Fahrzeuge der GLC- und GLK-Baureihe mit dem Dieselmotor des Typs OM 651, für die das KBA einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet hat. Dabei geht es um folgende Modelle:

  • GLC 220 d 4Matic

  • GLC 250 d 4Matic

  • GLK 200 CDI

  • GLK 220 CDI

  • GLK 220 CDI 4Matic

  • GLK 220 BlueTec (4Matic)

  • GLK 250 BlueTec (4Matic).

Vorteile der Musterfeststellungsklage

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt, hat kein Prozesskostenrisiko. Zudem wird durch die Teilnahme die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt. Das ist besonders für Mercedes-Käufer wichtig, die den Rückruf 2018 erhalten haben. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021.

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Für wen eignet sich die Musterfeststellungsklage?

Auch wenn die Klage schiefgeht, tragen die Teilnehmer kein Kostenrisiko. Sie ist daher besonders für Verbraucher geeignet, die über keine Rechtschutzversicherung verfügen und die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht. In anderen Fällen kann es sinnvoller sein, Ansprüche individuell geltend zu machen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, sich bis zu einem Tag vor Beginn des Musterverfahrens aus dem Klageregister wieder abzumelden und den Schadenersatzanspruch dann individuell geltend zu machen.

Anmeldung zur Musterfeststellungsklage

Wer an der Musterfeststellungsklage teilnehmen möchte, muss sich in das Klageregister eintragen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Einzelklage gegen Mercedes

Die Musterfeststellungsklage umfasst wie erwähnt nur rund 50.000 Fahrzeuge der Mercedes GLC- und GLK-Klasse. Von einem Rückruf des KBA sind aber weit mehr Mercedes-Modelle betroffen. Auch bei diesen Fahrzeugen können Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Wir beraten Sie gerne.

Eintrag ins Klageregister

Gern tragen wir Sie ins Klageregister ein. Zum Preis von 50 Euro inkl. Mehrwertsteuer übernehmen wir Ihre Daten und formulieren die notwendige Begründung Ihres Anspruchs auf Schadenersatz. Nach Zusendung Ihrer Daten prüfen wir zuerst kostenlos, ob Sie überhaupt klageberechtigt sind im Sinne des Musterfeststellungsverfahrens. Wir tragen Sie also erst ein, nachdem wir Ihren Status geprüft haben. Sollten Sie nicht teilnehmen können, dann tragen wir Sie auch nicht ein und vermeiden Kosten. Im Verlauf des Verfahrens informieren wir Sie zu aktuellen Wendungen und erinnern Sie kurz vor der Vehandlung darüber, ob Sie weiter im Verfahren bleiben, oder besser selbst klagen solten. Im besonderen Fall kümmern wir uns auch um einen fristgerechten und wirksamen Ausstieg aus der Musterklage

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