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Mobbing am Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss unter Umständen Schmerzensgeld bezahlen

16.03.2016

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber fortgesetzt feindselig behandelt, schikaniert und persönlich herabwürdigt, so kann dieser Schmerzensgeld fordern. Das Arbeitsgericht Siegburg (Urteil vom 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12) hatte hier über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Industriekaufmann in der Position des Bereichsleiters Software-Service angestellt war. Nach einer Umstrukturierung wurde er mit Aufgaben betraut, die ihn nicht auslasteten, worauf er seinen Arbeitgeber auch hinwies.

 

In den Folgejahren musste der Arbeitnehmer schließlich nur noch EDV Schrott sortieren, Urlaubsanträge wurden abschlägig beschieden, woraufhin der Arbeitnehmer psychisch erkrankte.

 

Als er nach seiner Erkrankung zurückkehrte, war sein Arbeitsplatz durch einen Auszubildenden besetzt. Er musste sich an einen Tisch setzen, der zuvor zum Abstellen von Kaffeekannen benutzt worden war und mit dem Rücken zu den übrigen Kollegen arbeiten.

 

In diesem Verhalten sah das Arbeitsgericht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers und verurteilte diesen schließlich zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 7.000,00.

 

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