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Mercedes GLE 350 Diesel geht im Abgasskandal zurück

18.11.2020

Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes GLE 350 Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Oktober 2020 entschieden (Az.: 29 O 446/19).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLE 350 d 4Matic im März 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Den Kaufpreis finanzierte sie zum Teil über ein Darlehen mit der Mercedes Benz-Bank. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Neben einem Thermofenster bei der Abgasreinigung komme auch eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie eine Prüfstanderkennung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus ausreichend AdBlue zugeführt wird, während die Zuführung des Harnstoffs im realen Straßenverkehr reduziert wird und der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das LG Stuttgart folgte der Klägerin, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht widerlegen können. Daimler habe nicht dargelegt, dass die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sei, um den Motor vor unmittelbar drohenden Beschädigungen zu schützen.

Dem Fahrzeug habe durch die unzulässige Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, da das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht erfüllte. In der Folge hätten Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust gedroht, so das LG Stuttgart. Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da sie das Fahrzeug sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte.

Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe die Klägerin daher Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und der bereits geleisteten Raten. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Darüber hinaus ist sie von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen, entschied das Gericht.

„Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes Abgasskandal häufen sich. Insbesondere haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln inzwischen auch zwei Oberlandesgerichte die Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt. Diese Urteile dürften wegweisend für die weitere Rechtsprechung sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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