Rückrufservice

Mercedes B-Klasse geht im Abgasskandal zurück

23.11.2020

Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage am Landgericht Stuttgart kassiert. Mit Urteil vom 29. Oktober 2020 entschied das LG Stuttgart, dass die Daimler AG einen Mercedes B 200 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 29 O 319/20).

Der Kläger in dem Fall hatte den Mercedes B 200 CDI BlueEfficiency im Mai 2012 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Motor OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Der Kläger ist der Auffassung, dass in seinem Fahrzeug unzulässige Abschalteirichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, zum Einsatz kommen und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Daimler habe ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Der Pkw erfülle daher die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht. Durch die Verwendung des Thermofensters halte das Fahrzeug die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen nicht ein. Die Grenzwerte würden nur unter Laborbedingungen nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten, so das LG Stuttgart. Daimlers Argumentation, dass die Grenzwerte nur im Prüfmodus eingehalten werden müssen, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster bei der Abgasrückführung seien nur in Ausnahmefällen erlaubt. Diese Ausnahmeregelungen seien sehr eng auszulegen, erklärte das LG Stuttgart in Anlehnung an die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 30. April. Diese hatte klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Ein solcher Ausnahmetatbestand sei bei einer Funktion, die die Effizienz eines Emissionskontrollsystems schon bei Temperaturen unter 20 Grad reduziere und weiter mindere, nicht erfüllt, machte das LG Stuttgart deutlich. Zudem habe Daimler auch nicht dargelegt, dass diese Reduktion aus Gründen des Motorschutzes zwingend erforderlich ist.

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte dem Fahrzeug die Zulassung entzogen werden können. Bei Kenntnis dieser Umstände hätte der Kläger das Fahrzeug sehr wahrscheinlich nicht erworben. Der Schaden sei ihm schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, der daher rückabzuwickeln sei, entschied das LG Stuttgart. Heißt: Daimler muss den Mercedes B 200 CDI des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes-Abgasskandal häufen sich. Zuletzt haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln auch zwei Oberlandesgerichte Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das zeigt, dass die Chancen auf Schadenersatz für geschädigte Mercedes-Kunden weiter steigen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.