Rückrufservice

LG Stuttgart: Erfolgreicher Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank

21.09.2018

Praktisch vor der eigenen Haustür musste die Mercedes-Benz Bank eine schwere Schlappe hinnehmen. Das Landgericht Stuttgart erklärte den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank auch drei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags mit Urteil vom 21. August 2018 für zulässig, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat (Az.: 25 O 73/17).

 

Folge des erfolgreichen Widerrufs ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Das heißt, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten inklusive Anzahlung zurückerhält. „Das Urteil zeigt, dass der Widerruf der Autofinanzierung besonders für Diesel-Fahrer in Zeiten von Fahrverboten und Wertverlust eine interessante Option sein kann“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Das Landgericht Stuttgart hielt einen Passus in der von der Mercedes Bank verwendeten Widerrufsbelehrung für irreführend. In dem Passus heißt es, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens einen vereinbarten Sollzins zu entrichten habe. Dieser Sollzins lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der derselben Belehrung, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen sei. Das Landgericht Stuttgart hält diese Aussagen für widersprüchlich und irreführend. Die Konsequenz ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nie in Lauf gesetzt wurde und der Kredit auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden kann.

 

In dem konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2014 eine gebrauchten Mercedes gekauft und z.T. über einen Kredit bei der Mercedes Bank finanziert. Drei Jahre später erklärte er den Widerruf und hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Er kann das Fahrzeug an die Bank geben und erhält seine bereits geleisteten Raten zurück. Die Bank kann lediglich einen Nutzungsersatz einbehalten.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

„Dieser Fehler in der Widerrufsbelehrung dürfte nicht nur der Mercedes Bank, sondern in dieser oder ähnlichen Form auch anderen Banken bei der Vergabe von Autokrediten unterlaufen sein. Insofern dürfte dieses Urteil des Landgerichts Stuttgart generell für den Widerruf von Autokrediten von Bedeutung sein, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag vor. Dadurch werden nach einem erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt. „Das macht den Widerrufsjoker insbesondere für Diesel-Fahrer interessant. Grundsätzlich ist der Widerruf aber auch bei Benzinern möglich. Voraussetzung ist immer, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.