Rückrufservice

Leonidas Associates III - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

06.01.2022

Die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Fürth hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 27. Dezember 2021 eröffnet (Az.: IN 654/21). Anleger müssen befürchten, dass die Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen nicht geleistet werden kann.

Die BaFin veröffentlichte am 4. Januar 2022 eine entsprechende Mitteilung der Gesellschaft. Darin teilt die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG mit, dass sie sich in einer finanziellen Krise befindet und die Zahlungsunfähigkeit drohe. Die Liquidität für die Rückführung der fällig werdenden Darlehen sei nicht vorhanden. Die Gesellschaft habe daher am 23.12.2021 Antrag auf Insolvenz gestellt und das Amtsgericht Fürth hat das vorläufige Insolvenzverfahren nach Weihnachten eröffnet.

Hintergrund für die finanziellen Schwierigkeiten sind nach Angaben der Gesellschaft Rechtsstreitigkeiten mit einem inzwischen insolventen Bauunternehmen und dessen Versicherung und Zahlungen der Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig nicht erfolgten. Durch den Rechtsstreit sei es bisher nicht gelungen, Investoren zu gewinnen. Nun drohe der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet dies wiederum, dass die Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen in Frage gestellt ist.

Die Nachrangdarlehen hat die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG bereits 2013 emittiert und damit noch bevor das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten ist. Eine Prüfung des Emissionsprospekt durch die BaFin war daher nicht erforderlich.

Für die Anleger zeigt sich nun, dass Nachrangdarlehen riskante Geldanlagen sind. Aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen müssen sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen in einem Insolvenzverfahren leer auszugehen. „Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall. Ist die Nachrangklausel unwirksam, hat für die Anleger den Vorteil, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ist ausreichend Insolvenzmasse vorhanden und wird das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, können die Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Doch auch wenn die Nachrangklausel unwirksam sein sollte, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Um diese aufzufangen, können Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Sie hätten im Rahmen ihrer Informationspflichten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko bei Nachrangdarlehen aufklären müssen. „Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen, können die Anlageberater und Anlagevermittler schadenersatzpflichtig sein“, so Rechtsanwalt Looser.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.