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Landgericht Berlin verurteilt TELIS Finanz Vermittlung AG zum Schadensersatz

23.06.2015

Das Landgericht Berlin hat einem Mandanten der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei BRÜLLMANN mit Urteil vom 18. März 2015 (Az. 31 O 19/14 - nicht rechtskräftig) die Rückabwicklung einer Kapitalanlage Schadensersatz in Höhe von rund 60.000 Euro zugestanden. Geprüft wurde der Schadensersatzanspruch gegen insgesamt sechs Unternehmen und Einzelpersonen, darunter auch die TELIS Finanz Vermittlung AG aus Regensburg. Die Kapitalanlage muss nicht nur komplett rückabgewickelt werden. Dem Kläger stehen auch Zinsen und Schadensersatz aus verlorenem Gewinn zu.

Verhandelt wurde eine treuhänderische Kommanditbeteiligung des Klägers in Höhe von 50.000 Euro an einem Lebensversicherungsfonds . LV-Fonds wie der verhandelte Life Trust 14 GmbH & Co. KG. befassen sich mit Wertsteigerungen durch Handel, Verwaltung und Initiierung von US-Lebensversicherungen. Der von der BAC Berlin Atlantic Holding GmbH & Co. KG aufgelegte Fonds war von einem Rechtsvorgänger der Telis vermittelt wurden. Neben der Telis waren eben dieser Vermittlungsvertrieb sowie vier  BAC-Verantwortliche, unter ihnen ein ehemaliger Geschäftsführer und ein Vorstand des Finanzvertriebs der BAC in Europa Beklagte vor dem LG Berlin.

Ausgangspunkt der Anlage war ein Beratungsgespräch mit einem Berater der Telis Finanz AG im Sommer 2008. In Folge dessen war nicht nur der Life-Trust Fonds gezeichnet worden, sondern eine weitere Beteiligung in Höhe von 57.000 Euro an einem Infrastruktur Fonds. Hieran war ein weiterer Telis-Berater beteiligt.

Zweifel an der Qualität und der Rechtmäßigkeit der Beratung brachten den Kläger dazu, 2013 erstmals die Anerkennung von Schadensersatz-Forderungen durch die später Beklagten einzufordern. Der Geschädigte berief sich dabei hauptsächlich auf die ausgeblieben Risiko-Aufklärung. Vielmehr habe er erfahren, dass ein Gegenwert immer in Gestalt der Versicherung vorläge und man sich daher über einen Totalverlust keinerlei Gedanken machen müsste. "Das Produkt ist todsicher!" ist eine beim Handel mit LV-Policen immer wieder gern verwendete Redewendung übermotivierter oder gar kenntnisarmer Berater.

Rechtsanwalt Hansjörg Looser: "Unser Mandant hätte beide Anlagen nicht gezeichnet, wenn er um das Risiko gewusst hätte. Außerdem wurde er unzureichend über die möglichen Laufzeiten informiert. Der Prospekt wurde erst bei der Unterzeichnung übergeben!" Looser wies das Gericht auch auf vorhandene Prospektfehler des Life-Trust-Fonds hin. Dabei geht es im einzelnen um fehlerhafte Aussagen zur Zinsberechnung und zur Ergebnisverteilung.

Die Argumente des Klägers überzeugten das Gericht zumindest bezüglich der Schadensersatzforderung aus der LV-Beteiligung. Das Gericht leitete aus der Rechtsfolge eine klare Schadensersatzpflicht der Telis ab, zumal die Telis Finanz AG als Untervermittlerin anzusehen sei. Es verlangte auch von Gründungsmitgliedern und Fondsverantwortlichen für die Richtigkeit der gemachten Angaben gerade zu stehen. Die Punkte wiegen so schwer, dass es unkommentiert bleiben darf, ob de facto Prospektfehler vorliegen oder nicht.

Das Gericht folge den Schadensersatzansprüchen aus dem zweiten vermittelten Fonds übrigens nicht. Rechtsanwalt Looser freut sich trotzdem über den Verhandlungsverlauf und das Ergebnis: " Rund um den Life Trust 14 folgte das Gericht fast vollständig unseren Argumenten, was überaus deutlich macht, wie Erfolg versprechend Schadensersatzklagen gegen Berater von Lebensversicherungsfonds sein können!"

Das Gericht hat die Rechtsansicht der Kanzlei BRÜLLMANN bestätigt. Anleger sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.


LIFE TRUST 6 – LANDGERICHT BERLIN BESTÄTIGT PROSPEKTFEHLER:

 

Die 3. Kammer des Landgerichts Berlin hat in zwei Entscheidungen vom 05.11.2014 und 11.11.2014 den Emissionsprospekt des Life Trust 6 als fehlerhaft angesehen. Wie bereits in zwei Entscheidungen vom 29.01.2014 des Landgerichts Berlin (nicht rechtskräftig) ebenfalls zu einem der zahlreichen Life Trust Fonds folgte auch hier das Gericht der Rechtsansicht der Kanzlei BRÜLLMANN.

Das Gericht hat den beiden Anlegern Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe zugesprochen, die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Der Rechtsnachfolger des deutschamerikanischen Emissionshaus Berlin Atlantic Capital GmbH BAC wurde aufgrund der Verletzung einer originären Aufklärungspflichtverletzung erneut zum Schadensersatz verurteilt, da das Gericht die geltend  gemachten Prospektfehler als gegeben ansah. Darüber hinaus wurden auch zwei ehemalige Vorstände der BAC in einem der beiden Verfahren erneut zum Schadensersatz verurteilt.

Der Prospekt sei „unzutreffend, widersprüchlich und damit erheblich fehlerbehaftet“, so dass Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 05.11.2014.

Der Vortrag der Kanzlei BRÜLLMANN, die zahlreiche Anleger der verschiedenen Life Trust Fonds vertritt, wurde somit bestätigt, wonach der Prospekt zu dem Life Trust Fonds 6 fehlerhaft ist und die Anleger nicht ausreichend über die wesentlichen Umstände und Risiken des Fonds aufklärt. Durch die Kanzlei BRÜLLMANN wurde vorgetragen, dass das im Prospekt ausgeschlossene „Blind-Pool-Risiko“ tatsächlich bestand und der Prospekt insoweit beim Anleger einen falschen Eindruck hinterlässt. Auf Seite 5 des Prospekts wird ausgeführt, dass es bereits für 307 geeignete Policen eine Kaufoption gibt und damit das „Blind-Pool-Risiko“ nicht bestünde. Tatsächlich besteht allerdings dieses Risiko für die Anleger.

Hierdurch wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass nur noch die Kaufverträge für den Erwerb der Lebensversicherungspolicen unterschrieben werden müsse und der Fonds dann diese ausgewählten Policen erwerben kann. Dies war allerdings offensichtlich nicht der Fall. Gemäß der Leistungsbilanz der Gründungsgesellschaft des Life Trust Fonds aus dem Jahre 2007 hatte der Life Trust 6 Fonds lediglich 92 Policen erworben und damit deutlich weniger als im Prospekt dargestellt.  

Es hätte damit eines Hinweises im Emissionsprospekt bedurft, dass auch andere und weniger Policen erworben werden könne und damit das „Blind-Pool-Risiko“ doch besteht bzw. der Emissionsprospekt nachträglich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Dieser Rechtsansicht ist nunmehr die 3. Kammer des Landgerichts Berlin gefolgt und hat ausgeführt:

„die hohe Anzahl der 307 Policen war indes wiederum ein hervorgehoben prospektiertes Sicherheitselement, da durch die Diversifikation die Fondsrisiken maßgeblich vermindert werden sollten.“

Und weiter heißt es dort

„Die mehrfachen Prospektangaben zum Ausschluss des Blind-Pool-Risikos wären insgesamt nur vertretbar gewesen, wenn der Erwerb der prospektierten 307 Anlageobjekte samt Kaufpreis tatsächlich bereits verbindlich festgestanden hätte und für den Fall der (nachträglichen) Unmöglichkeit des Anlageobjekts eine Rückabwicklung der Platzierung vorgesehen wäre. Diese Voraussetzungen liegen indes nicht vor, so dass der Prospekt fehlerhaft ist.“

Das Landgericht Berlin geht in seinen Entscheidungen noch weiter und sieht auch einen Prospektfehler dahingehend, dass mit einer „hohen Sicherheit“ und einer „konjunkturunabhängigen Alternative“ geworben wird. Diese Darstellung ist aufgrund des tatsächlich bestehenden „Blind-Pool-Risikos“ nicht gerechtfertigt, so dass Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 11.11.2014:

„ebenso wenig war es vertretbar, die Anlage als „konjunkturabhängige Alternative“ zu beschreiben, da die Werthaltigkeit der Anlage entscheidend von der Wertentwicklung der Policen beeinflusst wurde, welche wiederum keineswegs von der Konjunktur abgekoppelt war. Die ab dem Jahr 2008 einsetzende nachteilige Konjunktur trug tatsächlich zu dem Verfall des LT 6 bei (vgl. S. 6 f. des Teilurteils).

Der Prospektfehler der vielfältigen Verweise auf eine sichere Anlage und der damit erzeugte Grundtenor wird durch die Risikohinweise von S. 8 ff. des Prospekts nicht behoben. Risikohinweise sind nicht dazu da, das eigentlich prospektierte Bild zu konterkarieren (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20 August 2012 – 37 O 1/12 -, juris Rn. 53f.).“

Die Urteile haben nach Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte auch Bedeutung für andere Anleger des Life Trust Fonds 6, insbesondere da das Gericht die Vermutung für das Vorliegen der Kausalität der vorhandenen Prospektfehler bejaht hat. Hierbei ist nicht entscheidend, so dass Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 05.11.2014, ob der Anleger den Prospekt gelesen hat, „wenn nach dem Vertriebskonzept die Werbung der Anleger ausschließlich aufgrund des Emissionsprospekts erfolgen sollte. So war es hier.“

Dies ist bei Life Trust 6 der Fall, so dass Landgericht Berlin, da sich bereits aus der Beitrittserklärung ergibt, dass der Prospekt alleinverbindliche Grundlage sein sollte.

Das Gericht hat die Rechtsansicht der Kanzlei BRÜLLMANN bestätigt. Anleger sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.


LIFE TRUST FONDS: DAS BERLINER EMISSIONSHAUS BAC SORGT WEITER FÜR NEGATIVSCHLAGZEILEN - VIELE GERICHTE BESTÄTIGEN ANLEGERN ALLERDINGS SCHADENSERSATZANSPRÜCHE.

 

Stuttgart/Berlin, 07.02.2014: Das deutschamerikanische Emissionshaus Berlin Atlantic Capital GmbH (jetzt BeVS 1. Verwaltungs GmbH) hat seit dem Jahr 2004 insgesamt 22 Fonds aufgelegt, die in den Bereichen US-Versicherungspolicen und US-Mobilfunk-Infrastruktur investieren.

Bereits im Januar 2011 musste die BAC auf einer Informationsveranstaltung die Anleger der Life Trust Fonds darüber informieren, dass die Fonds praktisch vor dem Aus stehen. So wurden die Anleger aufgefordert, „auf freiwilliger Basis" ihre Einlage zur Rettung und Restrukturierung der Fonds zu erhöhen - um den ansonsten drohenden Totalverlust abzuwenden.

Seitdem basteln die noch übrig gebliebenen Verantwortlichen Jahr für Jahr am künstlichen Fortbestand der Fonds. Bei realistischer Betrachtung muss man allerdings konstatieren, dass die Anleger, die in diese Fonds investiert haben, wohl mit keinem nennenswerten Rückfluss mehr zu rechnen haben.

Der Statusbericht für die Life Trust Fonds Stand Januar 2014 reiht sich thematisch in das Prinzip „Hoffnungsmache" nahtlos ein. Die Fonds sollen zur Optimierung der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Situation einmal mehr „umstrukturiert" werden. Dies, so der Wortlaut im Statusbericht, sei ein „komplexer Prozess".

Das Ergebnis dieses Prozesses ist, dass die Life Trust Fondsgesellschaften aufgelöst werden; rein rechtlich gesehen die letztmögliche Maßnahme der Umstrukturierung einer Gesellschaft. So verwundert es auch nicht, dass die Hoffnung des Managements vor allem auf einen möglichen Vergleich mit Wells Fargo gesetzt wird, obwohl zugleich eingeräumt wird, dass es keine durchsetzbare Anspruchsgrundlage gibt. Aber was ist von einem Management zu erwarten, dass es den Life Trust Anlegern allen ernstes als Erfolg verkauft, dass es bei dem Life Trust Fonds im Gegensatz zu vielen Schiffsfonds immerhin noch keine Insolvenz gegeben hat.    

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart vertritt seit dem Jahr 2011 circa 1.500 Anleger, die in diese Fonds investiert haben. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte:

„In den Gesprächen mit unseren Mandanten mussten wir feststellen, dass diesen die Lebensversicherungsfonds regelmäßig als eine sichere Anlage empfohlen wurden. Häufig wurde darauf hingewiesen, dass es angeblich garantierte Rücklaufleistungen bei den Versicherungen gebe, von daher sei immer ein Gegenwert in Gestalt der Versicherungen vorhanden. Aus unserer Sicht haben sich die entsprechenden Berater, die unseren Kunden die Anlage empfohlen haben, daher schadensersatzpflichtig gemacht."

Viele Anleger konnten aufgrund der Tätigkeit von BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit ihren Beratern bereits außergerichtliche Vergleiche schließen, welche zum Teil eine Rückerstattung von über 80 % der Einlage vorsahen. In den Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, wurden gegen die verschiedensten Beratungsinstitute Klagen eingereicht. „Viele Gerichte haben bislang unsere Auffassung, dass eine Falschberatung zugrunde liegt, bestätigt", so Rechtsanwalt Seifert

 

 

  • Landgericht Köln, Az.: 21 O 40/12 vom 02.10.2012

     

    • Bestätigt durch das OLG Köln

     

  • Landgericht Berlin, Az.: 2 O 158/12 vom 30.10.2012
  • Landgericht Berlin, Az.: 3 O 243/12 vom 13.11.2013
  • Landgericht Bremen, Az.: 1 O 2420//11 vom 21.11.2012

     

    • Bestätigt durch OLG Bremen

     

  • Landgericht Chemnitz, Az.: 7 O 1239/12 vom 21.01.2013
  • Landgericht Heidelberg, Az.: 2 O 126/12 vom 10.05.2013
  • Landgericht Braunschweig, Az.: 5 O 733/12 vom 13.03.2013
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 6 O 4539/12 vom 18.06.2013
  • Landgericht Konstanz (rechtskräftig), Az.: 5 O 322/12 vom 05.07.2013
  • Landgericht Hamburg, Az.: 333 O 247/12 vom 25.07.2013
  • Landgericht Hamburg, Az.: 333 O 248/12 vom 25.07.2013
  • Landgericht Mannheim, Az.: 10 O 50/12 vom 22.05.213

Es kann daher festgestellt werden, dass Anleger trotz der desolaten wirtschaftlichen Situation der Fonds sehr gute Möglichkeiten haben, erfolgreich Regress zu fordern.

Mittlerweile hat die „BAC-Krise" auch die Infrastrukturfonds erreicht. Auch hier muss die Geschäftsführung nunmehr bspw. für den Infra Trust Fonds 2 Ende 2013 den Anlegern mitteilen, dass die Fonds ohne frisches Kapital nicht weiter überlebensfähig sind. Sollte es der hilflos wirkenden Geschäftsführung nicht gelingen, die Anleger dazu zu gewinnen, der Gesellschaft ein Darlehen zu gewähren, so stehen die Fonds vor dem Aus. Ein Totalverlust kann auch hier realistischerweise niemand mehr ausschließen.

Anlegern der BAC Fonds, die eigentlich eine sichere Anlage erwerben wollten und sich nicht mit derartigen Fragestellungen beschäftigen wollten, ist daher dringend zu empfehlen, sich Rechtsrat bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einzuhol


LIFE TRUST / BAC- ÜBER 8.000 ANLEGER FÜRCHTEN TOTALVERLUST

 

Über 8.000 Anleger, die zum Teil sehr viel Geld in die von der BAC initiierten Lebensversicherungsfonds investiert haben, müssen derzeit befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Die „Rettungsbemühungen“ – allen voran der Versuch, eine Refinanzierung auf die Beine zu stellen, sind bislang jedenfalls ohne Ergebnis geblieben. Im März dieses Jahres verkündete BAC Chef Prycybyl, dass jetzt der "Durchbruch im Sinne der Anleger erzielt“ sei. Weiter hieß es in der Pressemitteilung wie folgt: „Kern der Vereinbarung ist eine Verlängerung des Zeitfensters für LTAP zur Refinanzierung des Portfolios bis zum 31. August 2011. Damit wurde eine wichtige Grundlage zur Sicherung des Portfolios im Interesse der Anleger geschaffen.“   

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir haben damals schon unsere Zweifel gehabt, dass es gelingen wird, eine Refinanzierung auf die Beine zu stellen. Immerhin erklärte Prycybyl auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 19.01.2011 in Berlin, dass die Einleitung des Chapter 11 Verfahrens notwendig gewesen sei, da die Suche nach einem Investor seit über einem Jahr  ohne Ergebnis geblieben sei“.

„Offensichtlich haben sich unsere Befürchtungen bewahrheitet“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Denn es ist in unseren Augen schon eine Farce, wenn den Anlegern seit Monaten versprochen wird, man sei auf einem guten Weg, eine Refinanzierung zu organisieren. Jetzt lädt Prycybyl die Anleger erneut zu einer Gesellschafterversammlung nach Berlin und schreibt in den Einladungen, dass die  Refinanzierung nicht Thema auf der Versammlung sei. Aber wenn die für das Überleben der Fonds einzig relevante Frage nicht Thema auf der Gesellschafterversammlung ist, dann darf man sich schon fragen, was das Ganze soll“.

Auch die Verantwortung für das Desaster schiebt Prycybyl anderen in die Schuhe. So heißt es im Statusbericht Juni/Juli zur Refinanzierung wie folgt: „Im Juni und Juli musste unter erschwerten Rahmenbedingungen agiert werden. Dadurch dass der alte Mietvertrag der BAC zum Ende Juni auslief, musste die Gesellschaft umziehen. Dabei sind unerwartete technische und organisatorische Schwierigkeiten aufgetreten, die extrem ressourcenbindend waren. Darüber hinaus fiel der Unabhängigkeitstag in den USA in diese Zeit. Zudem gab es einige jüdische Festlichkeiten, die sich zum Teil über mehrere Tage erstreckten. Als zusätzliches Erschwernis nahmen die Aktivitäten sogenannter Anlegerschutzanwälte zu. Dadurch wurden wertvolle Ressourcen gebunden, die nicht für Refinanzierungsbemühungen zur Verfügung standen.“

Es darf mit Spannung erwartet werden, was Herr Prycybyl Ende August berichten wird. Im Sinne der Anleger bleibt zu hoffen, dass Herr Prycybyl den Schneid haben wird, auch kritische Fragen von Anlegerschutzanwälten zuzulassen. Am 25.05.2011 auf der Gesellschafterversammlung des Life Trust 7 war dies jedenfalls nicht der Fall. Anlass zu kritischen Fragen gibt es jedenfalls zur genüge. Und es ist sicherlich nicht damit getan, die Schuld ständig nur anderen in die Schuhe zu schieben.

„Unabhängig von den wenig erfreulichen Entwicklungen auf der jeweiligen Gesellschaftsebene sehen wir jedoch für Anleger auch durchaus positive Signale. Derzeit betreuen wir ca. 1000 Anleger, für die wir Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben. Zu den Anspruchsgegnern gehören u.a. die Telis Finanz AG, SRQ, ERG, BBBank, Spardabank, Sparkassen und Volksbanken, sowie die jeweiligen Berater. In einigen Fällen wurden auch schon außergerichtliche Vergleichsangebote unterbreitet, denn in den meisten Fällen liegt sie Sach- und Rechtslage für die Anleger sehr gut“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger, die bislang auf einen positiven Ausgang gehofft haben, sollten spätestens jetzt von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegeben sind.


STAATSANWALTSCHAFT DURCHSUCHT GESCHÄFTRÄUME DER BAC U.A.

 

Mit diesem Beitrag wollen wir Sie über die aktuelle Entwicklung in Sachen Life Trust aus erster Hand informieren. Zwischenzeitlich haben sich die Ereignisse „überschlagen“ und es liegen neue Tatsachen vor, die nunmehr auch ein Vorgehen gegen die BAC sowie deren Manager rechtfertigen. Der Reihe nach:

Zunächst ist mitzuteilen, dass – was zu erwarten war – die Gesellschafterversammlungen Ende August keine neuen und schon gar keine positiven Neuigkeiten ergaben. Vielmehr musste die Geschäftsführung einräumen, dass die avisierte Refinanzierung und damit die in Aussicht gestellte Rettung der Life Trust Fonds noch immer nicht gelungen ist. Der schwarze Peter wurde dabei u.a. auch den „bösen Anlegeranwälten und Anlegerschutzvereinen“ versucht in die Schuhe zu schieben.

Mittlerweile hat die Sache aber eine ganz neue Dimension angenommen. Wie wir bereits berichteten, wurden uns vor einigen Wochen anonym brisante Unterlagen zugespielt, welche den Verdacht auf Untreue und Kapitalanlagebetrug begründeten.

Diese Verdachtsmomente waren – wie wir angenommen haben – nicht aus der Luft gegriffen. Vielmehr wurden jetzt mit Datum vom 21.09.2011 von der Staatsanwaltschaft Berlin verschiedene Büroräume der BAC-Gruppe und auch Privaträume der Verdächtigen B., W. und P. durchsucht.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft lautet 242 JS 1068/11. Wir haben bereits mit der zuständigen Staatsanwältin gesprochen, die die Vorwürfe uns gegenüber bestätigte. Ein Akteneinsichtsgesuch für die von uns vertretenen Anleger haben wir bereits veranlasst. 

Hintergrund der Vorwürfe ist, dass die Verantwortlichen die Lebensversicherungspolicen über Zwischengesellschaften von einem Fonds in den anderen verkauft hätten, um so Scheingewinne zu erzielen.

So soll eine Police durch vier verschiedene Life Trust Fonds – jeweils über eine Zwischengesellschaft, die wiederum BAC verantwortlichen zuzurechnen ist – „gewandert“ sein, bis sie schließlich im LTAP „landete“.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Diese Entwicklung verbessert nach unsere Ansicht die Chancen der betroffenen Anleger, Schadensersatz geltend zu machen.  Denn neben den Anlageberatern, die für eine im Einzelfall nachzuweisende Falschberatung haften, könnten nunmehr – wenn sich die Vorwürfe bestätigen - auch Ansprüche gegenüber der BAC sowie deren Managern gegeben sein.“

Wir raten betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche spätestens jetzt von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

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