Rückrufservice

KS INDEX IMMOFONDS GDBR

RUNDSCHREIBEN DER GESELLSCHAFT WIRFT MEHR FRAGEN AUF, ALS ES ANTWORTEN LIEFERT ANLEGER SOLLTEN VORSORGLICH EINSPRUCH EINLEGEN

Stuttgart 09.09.2008

Die Anleger der KS Index Immofonds GdbR aus Konstanz wurden jetzt per Rundschreiben vom 15.08.2008 über den angeblichen Liquidationsverlust der Gesellschaft informiert.

Das maschinell erstellte Rundschreiben gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie es zu den darin genannten Zahlen kommt. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„In den letzten Tagen häufen sich bei uns die Anfragen verunsicherter Anleger der KS Index Immofonds GdbR. Diesen stellt sich die Frage, wie sie auf das Schreiben reagieren sollen. Da die Zahlen nicht nachvollziehbar sind, raten wir unseren Mandanten, vorsorglich Einspruch einzulegen.“

„In vielen uns bekannten Fällen wurden die Beteiligungen an der KS Index Immofonds GdbR zum angeblich sicheren Vermögensaufbau erworben“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„In diesem Fall bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen den Berater geltend zu machen. So konnten wir erst kürzlich einem von uns vor dem Landgericht Konstanz vertretenen Anleger dazu verhelfen, dass er vom Berater seine gesamte geleitstet Einlage zurück erhalten wird.“  

Betroffenen Anlegern raten wir daher, sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de