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KGAL Property Class Asia Plus: Möglichkeiten der Anleger

03.11.2015

Medien berichten wiederholt, dass die Wirtschaft in Asien schwächelt. Das kann sich auch nachteilig auf den 2009 von KGAL aufgelegten Private Equity Fonds Property Class Asia Plus (Asian Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG) auswirken.

 

Die Fondsgesellschaft ist mit Beteiligungszusagen von knapp 41 Millionen Euro an zwei Real Estate Private Equity Fonds beteiligt, die mittelbar oder unmittelbar in Immobilien und Immobilienprojekte in Asien investieren. Die angespannte Wirtschaftssituation in Asien kann sich dabei auch nachteilig auf die Immobilienmärkte in Asien auswirken. Die Folgen können beispielsweise sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände sein, die wiederum die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.

 

Zwar wurden den Anlegern Ausschüttungen in mindestens der Höhe der Kapitaleinlagen in Aussicht gestellt. Ob sich diese Erwartungen erfüllen können, ist angesichts der aktuellen konjunkturellen Entwicklung auf den asiatischen Märkten allerdings ungewiss. Denn die Entwicklung der Fondsgesellschaft hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung Asiens und insbesondere der dortigen Immobilienmärkte ab.

 

Zuletzt zeigte die Kursentwicklung auf dem Zweitmarkt für den KGAL Property Class Asia Plus nach unten. Angesichts der wirtschaftlichen Probleme in Asien könnte sich dieser Trend fortsetzen. Anlegern könnten angesichts dieser Entwicklung finanzielle Verluste drohen. Um den Schaden vorzubeugen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Insbesondere kann neben vorzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.“

 

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anlageberater auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. „Neben der Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung in Asien sind dies auch die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Zudem hätten die Berater auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus können auch die Angaben in den Verkaufsprospekten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Bei fehlerhaften Angaben können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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