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IVG Euroselect 14 „The Gherkin“: Hohe Verluste für die Anleger - Schadensersatzansprüche

07.10.2015

Schon vor einem guten Jahr wurde die Büroimmobilie „The Gherkin“ aus dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14zu einem höheren Preis als erwartet verkauft. Die Anleger werden davon wahrscheinlich nicht profitieren können. Nach der bevorstehenden Auflösung des Fonds bleiben unterm Strich voraussichtlich Verluste in Höhe von ca. 80 Prozent des eingesetzten Kapitals, berichtet „Fonds professionell online“ unter Berufung auf ein aktuelles Schreiben des Managements an die Anleger.

 

Der geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect 14 wurde 2007 aufgelegt. Die Fondsimmobilie „The Gherkin“ gehörte je zur Hälfte den Anlegern und dem britischen Investor Skyline Unit Trust (SUT). Obwohl die Fondsgesellschaft den Kaufpreisüberschuss eigentlich für sich beanspruchen könnte, droht SUT dagegen zu klagen. Hintergrund ist, dass SUT von den Nachteilen, die sich aus dem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken ergeben, freizustellen ist. „Die Anleger können jetzt bis Ende Oktober entscheiden, ob sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen oder ob sie den ausgehandelten Vergleichsvorschlag akzeptieren", erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Für die Anleger ist die Beteiligung am IVG Euroselect 14 ohnehin unglücklich und verlustreich verlaufen. Allerdings müssen sie nicht auf den Verlusten sitzen bleiben. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Ein besonderer Blick kann dabei auf die Anlageberatung geworfen werden. Erfahrungsgemäß wurden die Anleger nicht immer ausreichend über die Risiken des Fonds insbesondere über die Möglichkeit der Wechselkursverluste und das Totalverlustrisiko aufgeklärt. Das hätte aber im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung geschehen müssen“, so Rechtsanwalt Gisevius, der Anleger des IVG Euroselect 14 bereits erfolgreich vertreten hat.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger gegen die beratenden Banken (v. a. die Deutsche Bank und Commerzbank, auch als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank) bereits außergerichtlich und gerichtlich vertreten, raten Anleger sich von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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