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Insolvenz der KTG Agrar SE trifft alle Anleger – Interessengemeinschaft für Anleger gegründet

11.07.2016

Es war schon fast eine Pleite mit Ansage: Am 5. Juli 2016, einen Tag bevor die Zinsen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro für die Mittelstandsanleihe Biowertpapier II spätestens fällig gewesen wären, stellte die KTG Agrar SE Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt.

 

„Nach dem Insolvenzantrag geht es um mehr als eine ausbleibende Zinszahlung. Nun müssen die Anleger um ihre gesamte Investition bangen. Das gilt auch für die Anleger der Mittelstandsanleihe Biowertpapier III und die Aktionäre“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Alleine durch die beiden Anleihen stehen insgesamt 342 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer.

 

Wie das Agrarunternehmen in Hamburg mitteilte, soll die Insolvenz in Eigenverwaltung mit dem Ziel einer zukunftsträchtigen Restrukturierung durchgeführt werden. Dabei sollen auch die Gläubiger eng eingebunden werden. „Mit anderen Worten heißt das auch, dass das alte Management weiter im Amt bleibt. Also die Personen, die für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verantwortlich sind und die zuletzt nicht gerade mit einer transparenten Informationspolitik geglänzt haben. Unterstützt werden sie in ihren Sanierungsbemühungen von einem vorläufigen Sachwalter. Ob eine nachhaltige Sanierung des angeschlagenen Agrarunternehmens gelingen kann, ist völlig ungewiss. Am Ende kann ebenso das reguläre Insolvenzverfahren stehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Üblicherweise sollen die Anleger in solchen Fällen aber ihren Teil zur Sanierung beitragen. So wären beispielsweise im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig. Im Juni 2017 steht die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung an – 250 Millionen Euro wären dann fällig. „Aus heutiger Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass die KTG Agrar SE das leisten kann. Es werden voraussichtlich Forderungen wie Zinsstundung, Senkung des Zinskupons oder Verlängerung der Laufzeit auf die Anleger zukommen. Alles verbunden mit dem Risiko, dass die Sanierung am Ende doch nicht gelingt“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Für die Anleger gibt es in der schwierigen Situation viele Fragen. Etwa ob die Anleihe außerordentlich gekündigt werden sollte oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten geltend gemacht werden können, um die finanziellen Verluste abzuwenden. Um die Interessen der Anleger zu bündeln und aus einer Position der Stärke agieren zu können, hat BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine Interessengemeinschaft für Anleger gegründet. Anleger können sich kostenlos anmelden.

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