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Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato - LG Stade spricht Schadenersatz zu

30.04.2021

Fiat gerät im Abgasskandal hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato weiter unter Druck. Das Landgericht Stade hat Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) mit zwei weiteren Versäumnisurteilen vom 15. und 16. April 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 2 O 33/21 und 2 O 15/21).

In dem Verfahren zum Aktenzeichen 2 O33/21 hatte der Kläger ein Wohnmobil Profilia RS 720 EB des Herstellers Euro Mobil gekauft. Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter Dieselmotor. Im zweiten Verfahren ging es um ein Wohnmobil Dethleffs Magic Edition T1 EB, ebenfalls auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor.

Die Kläger machten Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Abgasnachbehandlung sei so eingerichtet, dass sie schon rund 22 Minuten nach Start des Motors deaktiviert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testzyklus aktiv und halte dadurch im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß ein. Unter normalen Betriebsbedingungen würden die Grenzwerte, nachdem die Abgasnachbehandlung wieder deaktiviert ist, jedoch deutlich überschritten. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, argumentierten die Kläger.

Fiat äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Das LG Stade folgte daher der Argumentation der Kläger und sprach ihnen mit Versäumnisurteil Schadenersatz zu. Das Gericht hatte Fiat in einem weiteren Verfahren zuvor ebenfalls wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 2 O 12/21). Hier handelte es sich um ein Wohnmobil Forster T 699 HB Fresh. Basis des Wohnmobils ist der Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor.

Auch das LG Koblenz hatte Fiat Chrysler Automobiles (FCA) mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 bereits zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 12 O 316/19). Dabei ging es um Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil Roller Team Zefiro 266TL, ebenfalls auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Multijet-Motor.

„Die Urteile zeigen, dass Besitzer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen. Fiat hat sich in den Verfahren bislang noch nicht geäußert. Das könnte auch ein Hinweis darauf sein, dass der Konzern den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung gar nicht widerlegen kann“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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