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VW verschickt 260.000 Vergleichsangebote per Post

17.03.2020

Ab dem 19. März 2020 wird Volkswagen Briefe mit Vergleichsangeboten an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage schicken, ab dem 20. März soll dann mit den ebenfalls übermittelten Zugangsdaten ein Onlineportal bedient werden können. Hier können Anspruchsberechtige dann online mitteilen, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.

260.000 Verbraucher sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten, für weitere 200.000 angeblich nicht anspruchsberechtigte MFK-Teilnehmer gibt es keine weiteren Informationen. Dazu Rechtsanwalt Gisevius von bruellmann.de: „Grundsätzlich besteht jetzt für alle – also für 460.000 VW-Geschädigte – die Möglichkeit, den vollen Schadensersatz einzuklagen, statt sich mit 15 % zufrieden zu geben. Die Verjährung bleibt gehemmt bis zum Oktober und damit ist für alle der Weg zur Individualklage wieder frei!“

In diesem Zusammenhang verweist Gisevius  auf der Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das einen Volkswagenhändler am 12. Dezember 2019 zur Zahlung von 25 % des Neuwertes verurteilt hat. Zum Aktenzeichen I-13 U 84/19 geht es um den Nachweis eines Mangels, der eine entsprechende Wertminderung auslöst. Der Seat Altea wird vom Skandalmotor EA189 angetrieben. Das Gericht sah den Mangel durch Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung als erwiesen an.

Rechtsanwalt Gisevius steht allen Verfahrensteilnehmern als Ansprechpartner für Beratung und Vertretung rund um die Vergleichsangebote zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung übernimmt der Volkswagen-Konzern – das ist Teil des mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleiches.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.