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VW Abgasskandal - Razzia wegen Motor EA 288

05.12.2019

VW hat Vorwürfe, dass bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, stets zurückgewiesen. Dennoch hatte sie jetzt im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und dem Motor EA 288 unangemeldeten Besuch erhalten. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig standen am 3. September in Wolfsburg vor der Tür und durchsuchten die Geschäftsräume.

Wie u.a. der „Spiegel“ berichtet, beziehen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 288. Dieser Motor ist das Nachfolgemodell des Dieselmotors EA 189, bei dem bekanntlich im großen Stil Abgaswerte bei Millionen von Fahrzeugen manipuliert worden waren.

Nun steht ausgerechnet der Nachfolgemotor im Fokus der Ermittlungen und VW droht eine Neuauflage des Abgasskandals, wenn sich herausstellen sollte, dass auch beim Motor EA 288 Abgaswerte manipuliert wurden. Auch dieser Motor wird bei zahlreichen Modellen von VW und den Konzerntöchtern Audi, Seat und Skoda verwendet.

VW weist Vorwürfe einer unzulässigen Abschalteinrichtung natürlich zurück und verweist auch auf Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts aus dem Jahr 2016, bei denen keine Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden wurden.

Verdachtsmomente, dass es VW mit den Abgaswerten auch beim EA 288 nicht so genau genommen hat, gab es dennoch immer wieder. Zuletzt berichtete der SWR, dass in dem Motor wohl eine Software verwendet wird, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde ausreichend AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, im realen Straßenbetrieb werde die Zufuhr aber wieder gedrosselt, berichtete der SWR und berief sich auf interne VW-Dokumente, die dem Sender vorlägen.

„Die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft sind sicher nicht geeignet, den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu entkräften. Führen die Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass Abgaswerte manipuliert wurden, erfährt der Dieselskandal ein ganz neues Ausmaß“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Auch die Gerichte beschäftigen sich bereits mit dem EA 288. Das Landgericht Wuppertal wird z.B. ein Sachverständigengutachten einholen, um festzustellen, ob bei diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung im Einsatz ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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