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VW Abgasskandal EA 288 - Vorsicht vor verstecktem Update in der Werkstatt

17.03.2021

Bei einem sogenannten Werkstattupdate sollten VW-Besitzer – auch Skoda, Seat und Audi – in diesen Tagen sehr aufmerksam sein. Es steht zu befürchten, dass Werkstattaufenthalte genutzt werden, um bei Modellen mit EA288-Dieselmotoren neben der Service-Maßnahme ein weiteres Update  ohne Wissen des Kunden aufzuspielen – dabei geht es dann um Fehler im SCR-system bei der Abgasreinigung. Dazu hat VW die Werkstattaktion 23CY gestartet. Dabei werden die Kunden von ihrem Händler aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Grundsätzlich ist der Austausch der Software kein Problem – allerdings wird „hintenrum“ doch wieder ein Schuh daraus. Rechtsanwalt Gisevius: „Uns liegen mehrere bestätigte Hinweise vor, nach denen in Werkstätten der Volkswagen AG das Update aufgespielt wird, ohne dass die Eigentümer der Autos darüber informiert werden!“ 

Nach den Updates halten die Autos offensichtlich die Emissionswerte ein, weil die Software den NOX-Ausstoß verringern dürfte. Die Umwelt freut sich! Alles gut also?

„Leider nicht,“ warnt Rechtsanwalt Gisevius, der schon EA288-Verfahren vor den Landgerichten München und Heilbronn gewinnen konnte. „Wir wissen nicht, was die Updates anrichten, zumindest ist zu befürchten, dass PKW mit neuer Software nicht mehr zu verpflichtenden Rückrufaktionen des Kraftfahrtbundesamtes vorgeladen werden. Damit geben potenzielle Kläger ein wichtiges Klageargument aus der Hand!“ Das OLG Köln hat VW am 19.02.2021 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt empfiehlt bei anstehenden Werkstattaufenthalten schriftlich zu vereinbaren, dass keine Updates am Emissionssystemen des Fahrzeugs vorgenommen werden dürfen. „Da es sich nicht um einen durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf handelt, besteht keine Verpflichtung ihm nachzukommen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die juristische Relevanz der Updates ist indes nicht wirklich entscheidend. Gisevius. „Es gibt zahlreiche Urteile die feststellen, dass Updates den Schaden nicht beseitigen. Trotzdem sollten EA288-Besitzer das Argument des Rückrufes nicht freiwillig aus der Hand geben, denn für viele Richter ist ein verpflichtender Rückruf immer noch ein entscheidendes Indiz für eine unzulässige Abschalteinrichtung und einen Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB.

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.