Rückrufservice

Verbraucher können sich Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen – Risiko bei der Anmeldung

28.11.2018

Es ist soweit: Durch den VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher können sich in das nun eröffnete Klageregister eintragen und sich der Musterfeststellungsanklage anschließen.

 

Die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen, gilt nur für Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Abgasmanipulationen den Rückruf für dieses Fahrzeug angeordnet hat. Mit der Musterklage soll die Feststellung erreicht werden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell eingeklagt werden, d.h. es können Jahre vergehen, bis tatsächlich Geld fließt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Der Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass sich die Verbraucher ohne Prozesskostenrisiko dem Verfahren anschließen können und die Verjährung der Schadensersatzansprüche durch VW zunächst gehemmt ist. Das klingt zwar einfach, dennoch kann es schon bei der Anmeldung zu Schwierigkeiten kommen. In dem Formular muss der Verbraucher unter Ziffer IV „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ benennen. Dazu soll er nicht mehr als 2500 Zeichen verwenden. Für den Laien kann es an dieser Stelle kompliziert werden und Fehler können dazu führen, dass die Anmeldung unwirksam ist und damit auch die Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht gehemmt wird. Denn die Angaben bei der Anmeldung in das Klageregister werden inhaltlich nicht geprüft. Die Anmeldung ist aber nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht eingereicht wird und alle Pflichtangaben enthält.

 

Bei dem Musterverfahren muss es sich außerdem um Klagen mit demselben Streitgegenstand handeln. Die Einzelfälle weichen allerdings im Detail voneinander ab. Auch das kann dazu führen, dass die Ansprüche durch das Musterverfahren nicht wirksam gehemmt werden. „Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist in erster Linie für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Sie birgt allerdings auch Risiken und ein Urteil – auch zu Gunsten von VW - ist für alle Teilnehmer bindend“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Die Einzelklage kann daher für viele Geschädigte die sinnvollere Variante sein. Sie führt schneller zum Ziel und zudem haben zahlreiche Gerichte schon entschieden, dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.