Rückrufservice

Skoda Octavia ( EA 288 ) - LG Münster spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

20.08.2021

Der Dieselskandal 2.0 um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 geht weiter. Nun hat auch das Landgericht Münster VW mit Urteil vom 29. Juli 2021 zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt (Az.: 11 O 12/21). In dem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia.

Der Motor EA 288 hat die Nachfolge des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189 angetreten. Er wird bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen ist beim EA 288 nicht beendet. Eine Reihe von Gerichten ist inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Nun hat sich auch das Landgericht Münster mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung eingereiht. In dem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia, der mit dem Motor EA 288 ausgerüstet ist und noch über die Abgasnorm Euro 5 verfügt. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug komme die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Mit Hilfe dieser Funktion werde erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, werde die Abgasrückführungsrate erhöht und dadurch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung allerdings in einen anderen Modus mit der Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß ansteigt.

Das LG Münster folgte den Ausführungen des Klägers weitgehend. VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften können. Insbesondere habe VW nicht dargelegt, aus welchem anderen Grund die Fahrkurvenerkennung nötig sei.

Das Fahrzeug sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Das Urteil des Landgerichts Münster ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Rechtsprechung im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 immer verbraucherfreundlicher wird. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.