Rückrufservice

Schwarz auf weiß - Unzulässige Abschalteinrichtung beim VW T6

11.02.2021

Schon im April 2019  hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Z7 den Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle des VW T6 angeordnet. Für diejenigen, die dem Rückruf bislang nicht nachgekommen sind und ihren Bulli noch nicht in die Werkstatt gebracht hat, wird es langsam ernst. Die Halter eines betroffenen VW T6, die das Software-Update noch nicht haben aufspielen lassen, werden inzwischen von den zuständigen Behörden in ihren Landkreisen angeschrieben, dem Rückruf nachzukommen, um den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs herstellen zu lassen. Ohne Update kann den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung drohen.

Das KBA hatte den Rückruf im April 2019 für Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6 angeordnet. In der offiziellen Begründung heißt es, dass eine Konformitätsabweichung zu einer Überschreitung des Euro 6-Grenzwertes für Stickoxide führt. Die Anschreiben der zuständigen Behörden in den Landkreisen enthalten nun ein pikantes Detail. Hier ist nicht mehr von einem Rückruf wegen einer Konformitätsabweichung, sondern wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Dabei berufen sich die Behörden auf Mitteilungen des KBA.

Der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte liegen solche Aufforderungen vor. Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamts Ravensburg fordert betroffene T6-Halter auf, an der Rückrufaktion unter dem Code 23Z7 teilzunehmen, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Werde das Fahrzeug nicht in einen vorschriftsmäßigen Zustand versetzt, drohe die Zwangsstilllegung.

Auch das Landratsamt Erding weist betroffene Halter eines VW T6 darauf hin, dass die Stickoxid-Emissionen nicht der zu Grunde liegenden Typengenehmigung entsprechen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Ähnliche Schreiben von den Kfz-Zulassungsbehörden gibt es offenbar bundesweit.

„Damit wäre der Abgasskandal auch ganz offiziell beim VW T6 angekommen. Bislang konnte hinter der Konformitätsabweichung nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet werden. Jetzt haben es die T6-Halter schwarz auf weiß“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Auch das OLG Oldenburg beleuchtet den T6-Rückruf inzwischen genauer und hat mit Hinweisbeschluss vom 19.09.2020 das KBA aufgefordert, Hintergründe und Details zu dem Rückruf offenzulegen.

Rechtsanwalt Gisevius hat im Abgasskandal bereits Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

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Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
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