Rückrufservice

Porsche Cayenne - Rückruf unter Code ALA9

14.09.2020

Porsche muss im Abgasskandal einen weiteren Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) schlucken. Unter dem Rückruf-Code ALA9 muss Porsche Modelle des Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017 in die Werkstatt rufen, damit eine unzulässige Abschalteirichtung entfernt werden kann, wie das KBA am 2. September 2020 veröffentlichte.

Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf rund 7.000 Fahrzeuge weltweit betroffen, in Deutschland sind es ca.3.600. Bei den Modellen soll eine Neuprogrammierung des Steuergeräts vorgenommen werden.

Vom Diesel hat sich Porsche verabschiedet und bringt keine Selbstzünder mehr auf den Markt. Den Abgasskandal konnte Porsche damit nicht hinter sich lassen. Inzwischen liegen Rückrufe für die Diesel-Versionen der SUVs Macan und Cayenne sowie für den Panamera vor.

In der Werkstatt wird die unzulässige Abschalteinrichtung bei den Fahrzeugen entfernt und in der Regel ein Update aufgespielt. Welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor zeigt, ist ungewiss. Sicher ist hingegen, dass sich der Wertverlust bei den Fahrzeugen beschleunigt. Da es sich um verpflichtende Rückrufe durch das KBA handelt, müssen die Halter dem Rückruf nachkommen, da den Fahrzeugen ohne Update der Verlust der Zulassung droht.

„Einen Ausweg aus dieser Zwickmühle bietet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind die Fahrzeuge mangelhaft. Daher haben die betroffenen Halter Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH schon Anfang 2019 klargestellt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Die Rechtsprechung hat sich darüber hinaus auch im Porsche-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Verschiedene Gerichte haben Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat sich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert. Sie stellte Ende April klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Die Aussichten Schadensersatz gegen Porsche durchzusetzen, sind damit noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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