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LG Offenburg: Schadenersatz für Mercedes GLK 220 im Abgasskandal

06.07.2021

Im Juni 2019 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das Landgericht Offenburg hat einem betroffenen Fahrzeug-Halter nun Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 326/20). Er sei von der Daimler AG vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 im März 2013 gekauft. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell angeordnet hatte, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug seien unterschiedliche unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, u.a. erkenne eine Software anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ebenso komme die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Im Ergebnis führe dies dazu, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand optimiert werde, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr würde der Emissions-Ausstoß jedoch wieder steigen, so der Kläger.

Das LG Offenburg folgte den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgetragen und sich dabei u.a. auf den Rückruf durch das KBA berufen. Daimler habe den Vorwurf hingegen nicht widerlegen können und nur weitgehend geschwärzte Dokumente vorgelegt. Das war dem Gericht zu wenig.

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch entsprachen die Abgaswerte nicht den Emissionswerten, die der Kunde erwarten durfte. Zudem hätte dem Fahrzeug wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung auch die Zulassung entzogen werden können, führte das Gericht aus.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Der Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe sich auch auf den Wert des Fahrzeugs ausgewirkt. Das Gericht schätzt den Schaden auf 20 Prozent des Kaufpreises. Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 zum Preis von 41.900 Euro gekauft und hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe vom 8.380 Euro.

Dass das Fahrzeug durch den jahrelangen Gebrauch inzwischen deutlich weniger wert sei, ändere daran nichts. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und auf diesen Zeitpunkt zu berechnen, so das LG Offenburg.

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