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LG Kleve: Schadenersatz im Abgasskandal für Audi Q5 mit Motor EA 288

20.05.2021

Der VW-Abgasskandal geht bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 weiter. Das Landgericht Kleve hat einem Käufer eines Audi Q5 2.0 TDI mit Urteil vom 16. April 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 421/20). Als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung steht die Konzernmutter VW in der Haftung.

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Hergestellt wird er von VW und wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich mit dem Nachfolgemotor EA 288 jedoch nicht erledigt, wie u.a. das Urteil des Landgerichts Kleve zeigt.

Der Kläger in dem Verfahren hatte einen Audi Q5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im März 2015 als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz, der über einer Motorsteuerungssoftware verfügt, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß optimiert. Im realen Straßenverkehr findet die Abgasreinigung jedoch in einem anderen Modus statt, so dass es zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen kommt. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Kleve.

Die Abgasreinigung erfolge in zwei unterschiedlichen Modi. Während die Abgasrückführungsrate im Prüfmodus erhöht und der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird, sei dies im normalen Straßenbetrieb nicht der Fall. Durch die Software würden die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß lediglich auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenverkehr eingehalten. Diese Programmierung sei verschwiegen worden als das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wurde und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Gericht aus.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Er habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Pkw kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen, so das LG Kleve.

„Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den geschädigten Käufern Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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