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KBA weist im Abgasskandal Widerspruch gegen Mercedes-Rückruf zurück

06.02.2021

Das Kraftfahrtbundesamt stellt sich quer - aus Sicht der Daimler AG hat das KBA eine schmerzhafte Entscheidung getroffen und die Widersprüche gegen Rückrufaktionen zurückgewiesen. Für den Automobilhersteller wären erfolgreiche Widersprüche genau der Befreiungsschlag gewesen, den man in diesen schweren Zeiten dringend braucht.

Die Behörde hatte im Mai 2018  einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung" zurückgerufen, es folgen weitere Rückrufe  und die Zahl der betroffenen Fahrzeuge stieg auf 1,4 Millionen Autos europaweit - über eine halbe Million allein in Deutschland. Dabei geht das Thema nahezu alle Modelle von der A-Klasse bis zum Sprinter an.  Betroffen sind Autos der Schadstoffklassen 5 und 6 aus dem Produktionszeitraum 2008 bis 2018.

In Verfahren um die zurückgerufenen Autos hatten die Konzern-Anwälte immer wieder auf fehlende Rechtskraft und nicht endgültig beschiedene Widersprüche verwiesen. Damit ist es nun vorbei: Die Rückrufe sind amtlich, falls Daimler nicht noch dagegen klagt. Eine aufschiebende Wirkung hatten die Widersprüche ohnehin nicht - trotzdem hinterlässt die aktuelle Entscheidung einige Flecken auf der Daimler-Weste.

Im Streit mit der Flensburger Behörde hatte Daimler immer wieder auf die Zulässigkeit der kritisierten Abschaltvorrichtungen verwiesen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: : "Offensichtlich blieb dem KBA nach den aktuellen Urteilen von BGH und EuGh nicht mehr viel anderes übrig, als die Widersprüche zurückzuweisen". Dabei handelt es sich aber wohl eher nicht um eine politische Entscheidung, vielmehr ist die Zurückweisung Folge weiterer intensiver Tests und Untersuchungen. Gegen die Behördenentscheidung kann Daimler noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aus der Konzernzentrale erfuhr der Bayrische Rundfunk, dass diese Option derzeit geprüft wird.  Seifert: "Für die laufenden und zukünftige Verfahren ist die Abweisung der Widersprüche schon ein starkes Signal."

Abgas-Skandal

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Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

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11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.